268 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
ausschließliche Herrschaft bringt freilich die Gefahr mit sich, daß dem
Menschen der dynamische Charakter des Lebens aus dem Gesichtskreis
schwindet, und weiter in praktischer Hinsicht die Gefahr der Erschlaf-
fung. Nicht zufällig bildet das Rechtsverhältnis das Ideal der gesamten
ürgerlichen Gesellschaft und steht im Mittelpunkt ihrer Lebensauffas-
sung; denn dieser Gesellschaft ist im Gegensag zur Feudalgesellschaft
Jurch das Wirtschaftsleben und die Welt des Geistes die Macht- und
Kampfgrundlage des Lebens aus dem Gesichtskreis geraten.
Demgemäß kann dieses Verhältnis ganz verschiedenen Bewertungen
unterworfen werden. Heroische Naturen schäßen es gering wegen der
Einengung der Kräfte, welche es bedeutet, während ein Geist wie Kant,
seiner Persönlichkeit nach gleichsam die Verkörperung des Rechts-
verhältnisses, das Recht als den Augapfel Gottes!) preist, bei dessen Ver-
‚egung das Leben den Sinn verliert. Insbesondere finden wir auch für
las Gebiet des Wirtschaftslebens beide Bewertungen nebeneinander, und
zwar ist hier die relative Berechtigung beider Standpunkte noch deut-
licher. Die unbedingte Herrschaft des Vertrages ermöglicht die Aus-
Jehnung des Wirtschaftslebens über die entferntesten Gebiete, den Aus-
tausch von Waren und Leistungen zwischen Menschen, die sich niemals
zu Gesicht bekommen, ohne daß die Sicherheit der Beziehungen gefährdet
ist. Redlichkeit und Ehrenhaftigkeit sind spezifische Tugenden dieses
Zustandes. Anderseits gestatiet dieses Verhältnis unter mehr oder
weniger strenger Wahrung seiner äußeren Formen rücksichtslose Härte
im Inhalt, Ausnugung der Situationen und Ausbeutung der Menschen bis
zur Skrupellosigkeit, wobei sich das Rechtsverhältnis freilich allmählich
n seiner inneren Beschaffenheit in das Machtverhältnis abwandelt.
9. Im Prinzip lassen sich in diese vier Formen alle menschlichen Ver-
hältnisse einordnen. Im einzelnen bereitet die Durchführung freilich
vielfach Schwierigkeiten. Die Typen treten durchaus nicht immer
rein auf, vielmehr findet vielfach in eigentümlicher Weise eine Art
Mischung oder Durchdringung statt. In diesem Falle werden wir nach
Möglichkeit nach dem überwiegenden Bestandteil einzuordnen haben. —
Auch braucht das Verhältnis zwischen zwei Personen nicht immer dem-
selben Typus anzugehören. Es kann vielmehr ein zeitlicher
Wechsel stattfinden. Die Angehörigen derselben Sekte bilden bei
der Ausübung ihres Kultus eine Gemeinschaft. Wenn dagegen zwei von
ihnen geschäftlich miteinander in Berührung kommen, kann jedes der
drei anderen Verhältnisse vorliegen. Eine solche Verschiedenheit der
Grundverhältnisse kann nicht nur nacheinander eintreten; sie kann viel-
nehr auch als ein Nebeneinander vorkommen. Um auf das
1) Zum ewigen Frieden. Reclamausgabe S. 16.