Full text: Gesellschaftslehre

Das Machtverhältnis. 
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Zustandekommen bei stärkerer Ausprägung des ganzen Charakters über- 
wiegend die Eroberung mitspricht. Daneben finden wir aber auch eine 
ähnliche Gliederung zwischen der männlichen und der weiblichen Teil- 
gruppe, sowie zwischen Kindern und Erwachsenen, indem entsprechend 
dem Sag von der Stileinheit der Kultur auch hier jeweils eine ent- 
sprechend starke Machtungleichheit besteht. 
Zweitens besteht neben der persönlichen hier eine institutio- 
nell begründete Macht. Erklären können wir uns die legtere 
in vielen Fällen aus dem Vorgang der Eroberung. Sie tritt aber stets 
erst als ein zweiter Tatbestand ein, nachdem als erster die rein persön- 
liche Überlegenheit vorangegangen ist. Besäße die Erobererschicht diese 
nicht, so würden sich auch keine Einrichtungen herausbilden können, die 
diese Überlegenheit fixieren. Träger der ursprünglichen persönlichen 
Überlegenheit ist in diesem Falle natürlich nicht das Individuum, sondern 
die herrschende Teilgruppe. Sie herrscht, wenn wir wieder an den Fall 
der Eroberung denken, schon von Anfang an nicht nur durch brutale Ge- 
walt, sondern sie erweckt zugleich den Eindruck der Überlegenheit in 
den kriegerischen und organisatorischen Eigenschaften und damit an 
Werten, die auch die Unterschicht anerkennt. Das so entstehende, zu- 
nächst durch impulsive Kräfte bestimmte neue Sozialleben kristallisiert 
auf die Dauer dann zu festen Formen der Macht in Gestalt aller der 
Sitten, Überlieferungen und Rechte, in denen die soziale Ungleichheit der 
beiden Teilgruppen zum Ausdruck kommt. Da die Grundlage des Gan- 
zen die innerlich anerkannte Überlegenheit der Oberschicht ist, so ge- 
nießen auch diese Institutionen eine allgemeine Anerkennung auf beiden 
Seiten: die neue Gesellschaftsordnung wird als gerecht und vernünftig 
auch von der Unterschicht empfunden. Drittens spielt die äußere 
Macht hier eine viel größere Rolle als bei dem Führerverhältnis. Das 
gilt sowohl für das Bereich des Heerwesens und der Verwaltung wie für 
die persönlichen Beziehungen des täglichen Lebens zwischen den Herren 
und den Abhängigen. Durchweg verfügt der Inhaber der Herrschaft 
auch über äußere Zwangsmittel, und zwar so, daß sie sich sehr nachdrück- 
lich bemerklich machen können; hat doch das Herrschaftsverhältnis zum 
großen Teil ursprünglich das Gewaltverhältnis zum Ausgangspunkt. Und 
nicht ohne Grund betont man im Wesen des Staates die Zwangsgewalt, 
die zwar nicht seine Grundeigenschaft schlechtweg, wohl aber eine 
wichtige Seite desselben bedeutet. In dem Gesamtbilde des Zustandes 
bleibt dabei natürlich die äußere der inneren Macht untergeordnet. — 
Überhaupt ist ferner die Fülle der gesamten Macht gegenüber dem Füh- 
rerverhältnis außerordentlich gesteigert. Der Machtwille kommt 
erst auf dieser Stufe zur vollen Entfaltung und Auswirkung. Nicht nur 
das Wesen des Staates ist nach einer bekannten Formel Macht. sondern
	        
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