Das Machtverhältnis.
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Zustandekommen bei stärkerer Ausprägung des ganzen Charakters überwiegend
die Eroberung mitspricht. Daneben finden wir aber auch eine
ähnliche Gliederung zwischen der männlichen und der weiblichen Teilgruppe,
sowie zwischen Kindern und Erwachsenen, indem entsprechend
dem Sag von der Stileinheit der Kultur auch hier jeweils eine entsprechend
starke Machtungleichheit besteht.
Zweitens besteht neben der persönlichen hier eine institutionell
begründete Macht. Erklären können wir uns die legtere
in vielen Fällen aus dem Vorgang der Eroberung. Sie tritt aber stets
erst als ein zweiter Tatbestand ein, nachdem als erster die rein persönliche
Überlegenheit vorangegangen ist. Besäße die Erobererschicht diese
nicht, so würden sich auch keine Einrichtungen herausbilden können, die
diese Überlegenheit fixieren. Träger der ursprünglichen persönlichen
Überlegenheit ist in diesem Falle natürlich nicht das Individuum, sondern
die herrschende Teilgruppe. Sie herrscht, wenn wir wieder an den Fall
der Eroberung denken, schon von Anfang an nicht nur durch brutale Gewalt,
sondern sie erweckt zugleich den Eindruck der Überlegenheit in
den kriegerischen und organisatorischen Eigenschaften und damit an
Werten, die auch die Unterschicht anerkennt. Das so entstehende, zunächst
durch impulsive Kräfte bestimmte neue Sozialleben kristallisiert
auf die Dauer dann zu festen Formen der Macht in Gestalt aller der
Sitten, Überlieferungen und Rechte, in denen die soziale Ungleichheit der
beiden Teilgruppen zum Ausdruck kommt. Da die Grundlage des Ganzen
die innerlich anerkannte Überlegenheit der Oberschicht ist, so genießen
auch diese Institutionen eine allgemeine Anerkennung auf beiden
Seiten: die neue Gesellschaftsordnung wird als gerecht und vernünftig
auch von der Unterschicht empfunden. Drittens spielt die äußere
Macht hier eine viel größere Rolle als bei dem Führerverhältnis. Das
gilt sowohl für das Bereich des Heerwesens und der Verwaltung wie für
die persönlichen Beziehungen des täglichen Lebens zwischen den Herren
und den Abhängigen. Durchweg verfügt der Inhaber der Herrschaft
auch über äußere Zwangsmittel, und zwar so, daß sie sich sehr nachdrücklich
bemerklich machen können; hat doch das Herrschaftsverhältnis zum
großen Teil ursprünglich das Gewaltverhältnis zum Ausgangspunkt. Und
nicht ohne Grund betont man im Wesen des Staates die Zwangsgewalt,
die zwar nicht seine Grundeigenschaft schlechtweg, wohl aber eine
wichtige Seite desselben bedeutet. In dem Gesamtbilde des Zustandes
bleibt dabei natürlich die äußere der inneren Macht untergeordnet. —
Überhaupt ist ferner die Fülle der gesamten Macht gegenüber dem Führerverhältnis
außerordentlich gesteigert. Der Machtwille kommt
erst auf dieser Stufe zur vollen Entfaltung und Auswirkung. Nicht nur
das Wesen des Staates ist nach einer bekannten Formel Macht. sondern