Full text: Gesellschaftslehre

292 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“). 
Gehorchenden zu einem sinn- und wertgemäßen Verhalten gebunden. 
Zugleich hat er Vertrauen auf den Willen zum Gehorsam. Es kann das 
ein schwacher Wille sein, von Versuchungen bedroht, der kontrolliert 
oder angespornt werden muß. Aber ohne solches Vertrauen ist keine 
Herrschaft auf die Dauer möglich, ohne es würde dem Befehlenden das 
erforderliche Selbstvertrauen fehlen und damit das angemessene Auf- 
treten und die Möglichkeit, sich Autorität zu verschaffen; wir würden 
wiederum über ein bloßes Anpassungsverhältnis (d. h. Sachverhältnis) 
nicht hinaus kommen. 
Für die zweite Seite des Machtverhältnisses, das Klassen- 
verhältnis, genügt folgende Überlegung. Das Klassenverhältnis 
bedeutet eine bestimmte Verteilung der Macht in der Gesellschaft, wie 
zie durch Sitte, Recht und Überlieferung geregelt ist. Aus dem Wesen 
der legteren Kräfte folgt, daß diese Macht nicht gleichbedeutend ist 
mit rohem Zwang, sondern auf innerer Anerkennung und dem Unter- 
ordnungswillen beruht. Die tägliche Erfahrung und die Selbstwahrneh- 
mung stimmen damit überein; freilich muß man an voll ausgeprägte oder 
ungetrübte Machtverhältnisse denken und nicht an die heutigen arg zer- 
seäten Zustände. Der Mensch der höheren Klasse erregt, wo echtes 
Klassenwesen herrscht, nicht in erster Linie Furcht und Schrecken, son- 
dern den Gehorsamswillen; seine Vornehmheit wird anerkannt. Ent- 
sprechend geartet ist das Bewußtsein, das der Vornehme nach unten hin 
hat: es ist nicht oder nicht in erster Linie das Bewußtsein, zwingen zu 
können, sondern das Bewußtsein eines überlegenen Wertes. Und mit 
diesem Wertbewußtsein befinden wir uns in der spezifisch gesellschaft- 
lichen Sphäre. In der Anerkennung der überlegenen Stellung des Vor- 
aehmen begegnen sich beide Teile. Die Gesellschaftsordnung erscheint 
deiden angesichts der anerkannten Ungleichheit als natürlich und gebüh- 
rend, als vernünftig und gottgewollt. Zu den fundamentalen KEigen- 
schaften der Gruppe gehört es, daß ihre Lebensordnung für sie heilig 
ist ($ 34). Dieser Say gilt auch hier: wer an der Gesellschaftsordnung 
rüttelt, erscheint (immer solange die innere Macht ungebrochen waltet) 
als ein Frevler. So erschien z. B. noch vor einem Menschenalter bei uns 
der Sozialdemokrat als ein ruchloser Geselle, weil er an der Gesell- 
schaftsordnung zu rühren wagte. — Die Ungleichheit der Gesellschafts- 
ordnung geht demgemäß auf den Willen der Götter selbst zurück: eine 
Anzahl von Legenden erzählt, wie die verschiedenen Menschenklassen 
von vornherein in ihrer Verschiedenheit von den Göttern geschaffen 
wurden). 
1) Pontus Fahlbeck, Die Klassen und die Gesellschaft, Jena 1922, S. 7 flg. — 
Über das Verhältnis von Macht und Recht vergl. Abschn. 8 dieses Paragraphen.
	        
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