Full text : Gesellschaftslehre

292 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).

Gehorchenden zu einem sinn- und wertgemäßen Verhalten gebunden.
Zugleich hat er Vertrauen auf den Willen zum Gehorsam. Es kann das
ein schwacher Wille sein, von Versuchungen bedroht, der kontrolliert
oder angespornt werden muß. Aber ohne solches Vertrauen ist keine
Herrschaft auf die Dauer möglich, ohne es würde dem Befehlenden das
erforderliche Selbstvertrauen fehlen und damit das angemessene Auftreten
 und die Möglichkeit, sich Autorität zu verschaffen; wir würden
wiederum über ein bloßes Anpassungsverhältnis (d. h. Sachverhältnis)
nicht hinaus kommen.
Für die zweite Seite des Machtverhältnisses, das Klassenverhältnis,
 genügt folgende Überlegung. Das Klassenverhältnis
bedeutet eine bestimmte Verteilung der Macht in der Gesellschaft, wie
zie durch Sitte, Recht und Überlieferung geregelt ist. Aus dem Wesen
der legteren Kräfte folgt, daß diese Macht nicht gleichbedeutend ist
mit rohem Zwang, sondern auf innerer Anerkennung und dem Unterordnungswillen
 beruht. Die tägliche Erfahrung und die Selbstwahrnehmung
 stimmen damit überein; freilich muß man an voll ausgeprägte oder
ungetrübte Machtverhältnisse denken und nicht an die heutigen arg zerseäten
 Zustände. Der Mensch der höheren Klasse erregt, wo echtes
Klassenwesen herrscht, nicht in erster Linie Furcht und Schrecken, sondern
 den Gehorsamswillen; seine Vornehmheit wird anerkannt. Entsprechend
 geartet ist das Bewußtsein, das der Vornehme nach unten hin
hat: es ist nicht oder nicht in erster Linie das Bewußtsein, zwingen zu
können, sondern das Bewußtsein eines überlegenen Wertes. Und mit
diesem Wertbewußtsein befinden wir uns in der spezifisch gesellschaftlichen
 Sphäre. In der Anerkennung der überlegenen Stellung des Voraehmen
 begegnen sich beide Teile. Die Gesellschaftsordnung erscheint
deiden angesichts der anerkannten Ungleichheit als natürlich und gebührend,
 als vernünftig und gottgewollt. Zu den fundamentalen KEigenschaften
 der Gruppe gehört es, daß ihre Lebensordnung für sie heilig
ist ($ 34). Dieser Say gilt auch hier: wer an der Gesellschaftsordnung
rüttelt, erscheint (immer solange die innere Macht ungebrochen waltet)
als ein Frevler. So erschien z. B. noch vor einem Menschenalter bei uns
der Sozialdemokrat als ein ruchloser Geselle, weil er an der Gesellschaftsordnung
 zu rühren wagte. — Die Ungleichheit der Gesellschaftsordnung
 geht demgemäß auf den Willen der Götter selbst zurück: eine
Anzahl von Legenden erzählt, wie die verschiedenen Menschenklassen
von vornherein in ihrer Verschiedenheit von den Göttern geschaffen
wurden).

1) Pontus Fahlbeck, Die Klassen und die Gesellschaft, Jena 1922, S. 7 flg. —
Über das Verhältnis von Macht und Recht vergl. Abschn. 8 dieses Paragraphen.
            
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