Full text: Gesellschaftslehre

296 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“). 
torische Vorzüge; und die Revolution unterscheidet sich von der Revolte 
durch einen Willen zu einer neuen Ordnung, die als der alten überlegen 
und deswegen als berechtigt anerkannt wird. Der oben gestreifte Sat, 
daß hier das Recht aus seinem Gegenteil zu erwachsen scheint, bedarf 
Jemgemäß der Einschränkung. Aber die Paradoxie bleibt doch bestehen, 
daß dem blutigen Boden der Gewalt die Blume des Rechtes entsprießt. 
Jedenfalls aber wird auf die Dauer die neu entstandene Macht nicht 
nur als berechtigt empfunden, sondern in dem Gesamtbilde tritt auch 
die Machtgrundlage vor dem Rechtscharakter des neuen Zustandes völlig 
zurück. Die „normative Kraft des Faktischen“ (Jellinek) zeigt sich hier 
in ihrer ganzen gesellschaftsbildenden Kraft. Es gehört zu der Natur 
des Menschen, auf die Dauer die Wirklichkeit als vernünftig zu emp- 
finden. Die Fähigkeit des Menschen über biologische Nüglichkeits- und 
Zweckgebilde eine Welt höherer Werte, in diesem Falle insbesondere eine 
Welt des absoluten Geltens, aufzubauen — diese Fähigkeit des Trans- 
ponierens‘) tritt uns hier in ihrer ganzen Bedeutung entgegen. 
Man erkennt zugleich in diesem Zusammenhang, wie die Gewalt 
freilich nach dem Gesagten nicht die ausschließliche, brutale Gewalt) 
unter Umständen eine wichtige Funktion erfüllt: Gewalt kann der 
Durchgangspunkt zu neuen wertvolleren Gestalten des Lebens 
sein. In diesem Sinne spricht Friedrich Wieser von einem Geseg der Ge- 
walt, das in der Geschichte waltet?): „In diesem Sinne ist das Begehren 
nach des Nächsten Gut und Land und Weib die erste gesellschaftliche 
Regung. Das starke Siegervolk, das sich weite Massen von Völkern un- 
jerwirft, mußte daran ermüden, seine Gegner zu vertilgen und mußte 
seinen Vorteil darin erkennen, die Unterworfenen für sich arbeiten zu 
lassen. Der Gedanke, sich an der Arbeit des Andern zu erholen und die 
eigene Kraft durch seine Kraft zu steigern, ist, als er zuerst aufkam, 
nicht gesellschaftsfeindlich, sondern er ist der aufbauende Gedanke der 
Gesellschaft gewesen.“ Ebenso sind die Umwälzungen im Wirtschafts- 
leben des neunzehnten Jahrhunderts zu beurteilen. Sie bedienten sich 
harter Mittel, sie stüßten sich wenn auch nicht auf Gewalt, so doch 
überwiegend oder ausschließlich auf die äußere Macht. Den furcht- 
baren Zerstörungen ist auch hier wenigstens zum Teil ein neuer Aufbau 
gefolgt. Allgemein wird man sagen können: bei den großen schöpfe- 
rischen Durchbrüchen genügt im allgemeinen die innere Macht nicht. 
Diese segt nämlich ein Einverständnis oder wenigstens ein Verständnis 
1) Über den Tatbestand des Transponierens s. die schönen Ausführungen bei 
Simmel, Lebensfragen, Kap. 2, und meinen Dualismus im modernen Weltbild, 
Berlin 1913, S. 15 f. 
2) Fr. Wieser, Das Gesetgg der Macht, S. 247.
	        
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