Full text: Gesellschaftslehre

Gruppenbewußtsein und sonstiges Kollektivbewußtsein. 353 
außer einem gemeinsamen (genauer vielmehr gemeinschaftlichen) 
Affekt und einem ebensolchen Objekt auch ein ebensolches Subjekt. 
2. Wir haben im Vorstehenden die drei Typen der bloßen Gleich- 
heit, der Gemeinsamkeit und der Gemeinschaft unterschieden. Und zwar 
sprechen wir von gemeinschaftlichem Bewußtsein da, wo die Überzeu- 
gung oder der sonstige Bewußtseinsinhalt zu den Angelegenheiten der 
Gruppe gehört; von Gemeinsamkeit aber, wo keine Gruppe besteht oder 
wenigstens keine Gruppenangelegenheit vorliegt, aber das Bewußtsein 
der Gleichheit eine Verbindung zwischen den Beteiligten mit sich bringt, 
oder wo die Gleichheit der Überzeugung aus einem Zusammenwirken der 
Beteiligten entstanden ist, oder endlich die gleiche Überzeugung in ver- 
schiedenen Individuen unter gegenseitiger Beeinflussung entstanden oder 
die legtere wenigstens nachträglich eingetreten ist. — Wir beschäftigen 
uns im Folgenden weiter mit den beiden Typen der Gemeinsamkeit und 
der Gemeinschaft sowohl in reiner wie in gemischter Form. Die tatsäch- 
liche Fülle der verschiedenen Formen ist mit dem bisher Gesagten noch 
nicht erschöpft. Vielmehr können wir an den bisher festgestellten For- 
men noch nach drei Richtungen hin wiederum Untertypen unterscheiden. 
Erstens bestehen nämlich bei allen Formen wesentliche Unter- 
schiede in dem Grade der sinnlichen Verbundenheit. 
Es gibt in dieser Beziehung einen Gegensag zwischen anschaulicher und 
unanschaulicher Vergesellschaftung und den entsprechenden Formen der 
gegenseitigen Beeinflussung. Die einfachsten Formen des Kollektiv- 
bewußtseins treten da auf, wo eine Gruppe räumlich beisammen und durch 
unmittelbare persönliche Wechselwirkung verknüpft ist, wie bei einem 
Theaterpublikum, einer Volksversammlung oder einer andächtigen Ge- 
meinde. In anderen Fällen finden die Wechselwirkungen zum großen 
Teile auf dem Wege des brieflichen oder gedruckten Verkehrs oder der 
persönlichen Übermittlung von Botschaften statt. Auch hier kann man 
noch von einem Kollektivbewußtsein sprechen, freilich in einem etwas 
veränderten und erweiterten Sinne. Wenn jemand die Nachricht emp- 
fängt, daß eine große Versammlung einmütig einen bestimmten Entschluß 
zefaßt hat und sich daraufhin ihm anschließt, und wenn die Teilnehmer 
jener Versammlung nachträglich von weiteren derartigen Fällen Kennt- 
nis erlangen, so wird auch hier jeder Einzelne durch das Bewußtsein 
der Gleichheit der Stellungnahme der anderen in der Stärke seiner eige- 
nen Überzeugung gekräftigt. 
Ferner müssen wir bei der Lehre vom Kollektivbewußtsein der 
Tatsachen eingedenk sein, die man wohl unter dem Namen des Un- 
bewußten zusammenfaßt: es gibt verschiedeneGrad%t der Be- 
wußtheit; eine Menge von wichtigen Bewußtseinsvorzängen verlau- 
Vierkandt, Gesellschaftslehre. 
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