Gruppenbewußtsein und sonstiges Kollektivbewußtsein. 353
außer einem gemeinsamen (genauer vielmehr gemeinschaftlichen)
Affekt und einem ebensolchen Objekt auch ein ebensolches Subjekt.
2. Wir haben im Vorstehenden die drei Typen der bloßen Gleich-
heit, der Gemeinsamkeit und der Gemeinschaft unterschieden. Und zwar
sprechen wir von gemeinschaftlichem Bewußtsein da, wo die Überzeu-
gung oder der sonstige Bewußtseinsinhalt zu den Angelegenheiten der
Gruppe gehört; von Gemeinsamkeit aber, wo keine Gruppe besteht oder
wenigstens keine Gruppenangelegenheit vorliegt, aber das Bewußtsein
der Gleichheit eine Verbindung zwischen den Beteiligten mit sich bringt,
oder wo die Gleichheit der Überzeugung aus einem Zusammenwirken der
Beteiligten entstanden ist, oder endlich die gleiche Überzeugung in ver-
schiedenen Individuen unter gegenseitiger Beeinflussung entstanden oder
die legtere wenigstens nachträglich eingetreten ist. — Wir beschäftigen
uns im Folgenden weiter mit den beiden Typen der Gemeinsamkeit und
der Gemeinschaft sowohl in reiner wie in gemischter Form. Die tatsäch-
liche Fülle der verschiedenen Formen ist mit dem bisher Gesagten noch
nicht erschöpft. Vielmehr können wir an den bisher festgestellten For-
men noch nach drei Richtungen hin wiederum Untertypen unterscheiden.
Erstens bestehen nämlich bei allen Formen wesentliche Unter-
schiede in dem Grade der sinnlichen Verbundenheit.
Es gibt in dieser Beziehung einen Gegensag zwischen anschaulicher und
unanschaulicher Vergesellschaftung und den entsprechenden Formen der
gegenseitigen Beeinflussung. Die einfachsten Formen des Kollektiv-
bewußtseins treten da auf, wo eine Gruppe räumlich beisammen und durch
unmittelbare persönliche Wechselwirkung verknüpft ist, wie bei einem
Theaterpublikum, einer Volksversammlung oder einer andächtigen Ge-
meinde. In anderen Fällen finden die Wechselwirkungen zum großen
Teile auf dem Wege des brieflichen oder gedruckten Verkehrs oder der
persönlichen Übermittlung von Botschaften statt. Auch hier kann man
noch von einem Kollektivbewußtsein sprechen, freilich in einem etwas
veränderten und erweiterten Sinne. Wenn jemand die Nachricht emp-
fängt, daß eine große Versammlung einmütig einen bestimmten Entschluß
zefaßt hat und sich daraufhin ihm anschließt, und wenn die Teilnehmer
jener Versammlung nachträglich von weiteren derartigen Fällen Kennt-
nis erlangen, so wird auch hier jeder Einzelne durch das Bewußtsein
der Gleichheit der Stellungnahme der anderen in der Stärke seiner eige-
nen Überzeugung gekräftigt.
Ferner müssen wir bei der Lehre vom Kollektivbewußtsein der
Tatsachen eingedenk sein, die man wohl unter dem Namen des Un-
bewußten zusammenfaßt: es gibt verschiedeneGrad%t der Be-
wußtheit; eine Menge von wichtigen Bewußtseinsvorzängen verlau-
Vierkandt, Gesellschaftslehre.
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