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schenden Wertmaßstab. Das Ziel umfaßt sowohl biologische und soziale
wie geistige Güter, freilich durchweg mit einem starken Übergewicht der
ersteren, wie dieses ja auch für die meisten Einzelpersonen gilt. Im
einzelnen betrachtet ist die jeweilig geltende Rangordnung der Werte
freilich verschieden. Sie ist bei einer religiösen Sekte anders wie bei
einer Kirche, bei einer humanitären Vereinigung anders als bei einem
Staate. Bei den an erster und dritter Stelle genannten Fällen haben be-
stimmte geistige Werte ein vollständiges Übergewicht. Ganz fehlen kann
aber das Interesse an der Erhaltung der Gruppe nur bei Gebilden von
relativ kurzer Lebensdauer; eine längere Lebensdauer ist kaum möglich
ohne einen gewissen Willen zur Erhaltung der Gruppe. Bei den histo-
risch bedeutsamsten Gruppen, den Lebensgemeinschaften nach Art der
Familie und Sippe, der Nation und des Staates, stehen jedenfalls die
sozialen und biologischen Interessen im Vordergrunde. Treffend charak-
terisiert einmal Kjellen den Staat in dieser Hinsicht mit den Worten:
„Wenn man dem Schauspiel der Weltgeschichte lange zugeschaut hat,
sieht man ein, daß die Nationen nicht als Persönlichkeiten in dem hohen
Sinne gelten können, daß ihre Handlungsweise ganz oder auch nur über-
wiegend durch die Vernunft bestimmt werde. Sie sind ursprüngliche
Organismen im biologischen Sinn. Das einzige Feste bei ihnen sind
die Interessen, die Vorurteile und die Triebe: der Trieb zur Selbst-
erhaltung und zum Wachstum, der Wille zum Leben und der Wille
zur Macht. Daß nebenher altruistische Neigungen vorhanden sind, soll
durchaus nicht geleugnet werden, und diese können bisweilen recht mäch-
ig werden, aber sie machen sich regelmäßig nur da geltend, wo sie den
»goistischen nicht sichtbar widerstreiten. Die Selbstbehauptung ist das
Erste im Begriff einer gesunden Nation. Die Nationen als solche sind
im Grund reine Naturwesen, die in der Geschichte nicht objektive Wahr-
heit und Recht, sondern sich und das Ihre wollen!).“
3. Der Lebensdrang der Gruppe bezieht sich seiner Natur nachnur
auf die Gruppe als solche und damit nur auf solche Angelegen-
heiten, die für das Gedeihen der Gruppe (selbstverständlich nach Auffas-
sung der Gruppe oder genauer der in ihr maßgebenden Elemente) von
ainreichender Bedeutung sind. Eine Fülle von Dingen, die wenigstens
nach unseren Wertmaßstäben von mehr oder weniger großem Wert sind,
sind demgemäß von ihm ausgeschlossen. Es sind das alle rein
persönlichen Angelegenheiten und ebenso diejenigen
solcher Mengen und Teilgruppen, deren Zustand für das Gedeihen der
Gruppe als Ganzes ohne erkennbare Bedeutung ist. Hierhin gehören
I) Kielle&n, Der Staat als Lebensform? S. 117.