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Die Gruppe.
alsbald zu erwähnende zwiespältige Verhalten der Naturvölker gegen diese Bestandteile.
(Vergl. auch $ 6,2 und 7,,). — Die erfahrene Schädigung erweckt neben der
Trauer aber auch das Verlangen nach einer praktischen Reaktion: man sucht unbewußt
nach einem Schuldigen und findet ihn leicht in einem der Zauberei schuldigen
Individuum, dem sich dann die Rache zuwendet.
5. Der Lebensdrang der Gruppe betätigt sich weiter als Ablehnung
störender Elemente im Innern der
sSruppe. Als solche werden typischerweise empfunden die minderwertigen
Elemente, mögen sie diese Eigenschaft nun in biologischer oder
in persönlich-moralischer oder in sozialer Hinsicht besigen. Die ablehnende
Haltung der Gruppe gegen sie entspringt sowohl Motiven der
Nüglichkeit wie solchen der Ehre (abgesehen vom Mitsprechen einer
unmittelbaren Instinktwurzel, $ 7,,). Einerseits belasten sie die Gruppe
in der einen oder anderen Richtung. Anderseits will jede Gruppe bestimmte
Werte in sich (d. h. an ihren Mitgliedern) verkörpert sehen:
wer unter diesem Niveau bleibt, erregt Unwillen über seinen Wertmangel.
— Die Ablehnung kann sich nach verschiedenen Richtungen
hin äußern: gefühlsmäßig als Abneigung, Widerwillen. oder Ent-:üstung;
praktisch als Regung des Kampfinstinktes, der in der einen
ader anderen Richtung das Übel beseitigen will; endlich vorstellungsmäßig
als Bewußtsein des minderen Wertes und als Überzeugung von
der Berechtigung des etwaigen Eingreifens und. von der eigenen Schuld
der Betroffenen. Hierher gehören zunächst mit persönlichen
Mängeln behaftete Individuen, die vermöge eines ungehörigen
oder gefährlichen Benehmens eine Störung der sozialen Ordnung
und Sicherheit bedeuten. Wie sich gegen solche Personen die ersten.
Anfänge der öffentlichen Strafe (genauer eine Art Selbsthilfe der Gruppe)
richten, haben wir schon früher gesehen ($ 7,,). Weiter zählen hierzu
in vielen Fällen die biologisch minderwertigen Mitglieder der Gruppe:
die Alten und Kranken, die Gebrechlichen, Schwächlichen und Verkrüppelten.
Sie können als Trübungen der Gruppenvollkommenheit erscheinen;
und sie können je nach den Verhältnissen die Gruppe erheblich
belasten und unter besonders ungünstigen wirtschaftlichen Verhältuissen
durch ihre Ansprüche sogar deren Existenz gefährden. Die ursprüngliche
genossenschaftliche oder persönliche Teilnahme kann daher
hei stärkeren Graden des Übels zurückgedrängt werden oder ganz erlöschen.
Je nach dem Grade von Belastung oder Gefährdung, die von
ihnen ausgehen, schwankt demgemäß ihre Behandlung gegebenenfalls
von Vernachlässigung und notdürftiger Pflege bis zum Meiden und zur
Ausschließung (man denke an die Behandlung der Aussägigen) und zur
zewaltsamen Beseitigung ($ 7,2).