Full text: Gesellschaftslehre

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Die Gruppe. 
früheren Ausführungen über den Zusammenhang von „Egoismus“ und 
Geselligkeitstrieb und die mangelnde Notwendigkeit eines tieferen sitt- 
lichen Gehaltes bei dem legteren, $ 15,,. Sie werden ausgezeichnet er- 
{äutert durch die vorstehenden Worte.) 
4. Der Solidaritätstrieb betätigt sich endlich, wie wir schon früher 
sahen, auch als Wille zur Erhaltung der Werte und der Ordnung der 
Gruppe und demgemäß auch als Wille, Werttrübungen und Störun- 
zen im Innern der Gruppe zu beseitigen: wer sich dem herr- 
schenden Gesamtwillen hinreichend empfindlich widersegt oder wider- 
strebt, erfährt Mißbilligung, Strafe und Ausstoßung. Hierauf beruht zu 
einem großen Teil die Erhaltung der bürgerlichen Moral, also der Sitte, 
des Rechtes und ähnlicher Legalitätsvorschriften, die für die Erhaltung 
und das Gedeihen der Gruppe unentbehrlich sind. Insbesondere kehrt 
sich der Solidaritätstrieb in weiter Ausdehnung auch gegen die biologisch 
minderwertigen und störenden Elemente, wie die Schwachen, Kranken 
and Gebrechlichen. Soweit ihnen gegenüber der ursprüngliche Trieb zur 
Reinigung der Gruppe zur Geltung kommt, hat er seine Wurzel in einer 
Verbindung des Kampfinstinktes mit dem Hilfsinstinkt: indem sich der 
legtere auf die Gruppe richtet, nimmt er den betroffenen Objekten gegen- 
über die Form des Kampfinstinktes an ($ 7,,). Auch von, dem ent- 
sprechenden. Verfahren sozialen Mißständen gegenüber gilt das Ent- 
sprechende. Auf einer gewissen Stufe kann sich aber das Verhalten ihnen 
vegenüber über das Vertuschen und die bloße Repression erheben zu dem 
Willen, durch positive Fürsorge die Übel wirklich zu beseitigen und die 
betroffenen Elemente wieder zu tauglichen Bestandteilen der Gruppe zu 
machen. Wie auch dieses Verhalten, indem es dem richtig verstandenen 
Interesse der Gruppe dient, auf die solidarische Hilfsbereitschaft zurück- 
zuführen ist. haben wir schon oben ($ 31,,) gesehen. 
5. Blicken wir ;jegt zurück, so besteht das Wesentliche aller hier 
betrachteten Tatsachen in einer gesteigerten Hilfsbereitschaft der Grup- 
pengenossen (oder der sonstigen in Betracht kommenden Personen) 
vegeneinander. in solchen Situationen, in denen dadurch zugleich das 
Ganze gefördert wird. Genauer betrachtet zeigen alle Gruppengenossen, 
an die die jeweilige Situation die Forderung stellt, eine erhöhte Bereit- 
willigkeit, "den andern‘ bei der Abwehr eines Übels oder der Gewinnung 
eines Gutes zu helfen. Die Situation muß dabei der Art sein, daß das in 
Rede stehende Verhalten als allgemeine Verhaltungsweise gedacht dazu 
erforderlich ist, um die Gruppe oder alle Gruppengenossen vor einem 
Übel zu schüßen oder ihnen ein Gut zu gewähren. Von einer Hilfswillig- 
keit wird man in allen Fällen nur dann’ ohne Zwang reden können, wenn 
man bei diesem Bezgriff nicht nur an die Beseitigung eines Übels, sondern
	        
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