Full text : Gesellschaftslehre

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Die Gruppe.

ist von Haus aus wo nicht ausnahmslos doch überwiegend der Fall. Es gehört zum
Wesen jeder Gruppenmoral, daß ihre Verpflichtungen in voller Strenge nur den Grup:
pengenossen gegenüber gelten, darüber hinaus aber teilweise zu einer bloßen Gesellschaftsmoral
 verblassen, teilweise erlöschen. Höhere individualistische Formen der
Moral wollen in jedem Menschen einen Genossen anerkannt oder sogar einen Bruder
geliebt sehen. Das Christentum hätte mit diesem Standpunkt ohne die gleichzeitige
Ausdehnung des römischen Reichs über den ganzen damals bekannten Erdkreis schwerlich
 Anklang gefunden. Auch in der Neuzeit kommt der Gedanke einer moralischen
Verpflichtung über das Gebiet der westeuropäischen Völker hinaus erst allmählich zur
Geltung. Wenn Europäer vielfach einem völlig außermoralischen Verhalten gegen andere
 Rassen gehuldigt haben, so bricht darin eine Verhaltungsweise wieder durch, die
von Haus aus dem Menschen in derartigen Zusammenhängen eigen ist.
4. Nachdem wir die reinen Typen der Sozialmoral im Vorstehenden
kurz angedeutet haben, wenden wir uns jegt zur historischen Verbreitung
der Typen, wobei uns vielfach Mischformen entgegentreten. Von dem
im legten Abschnitt angeführten zweiten Fall (Personen, die im gemeinschaftsnahen
 Verhältnis zu den Handelnden stehen) sehen wir dabei der
Einfachheit halber allgemein ab. — Innerhalb der persönlich fundierten
 Gruppe herrscht typischerweise die Gruppenmoral in voller Entfaltung.
 Bei dem Typus der abstrakt begründeten Gruppe aber, den die
moderne Kultur repräsentiert ($ 19,3), ist auch im täglichen Leben die
Gruppenmoral auf den kleinsten Kreis beschränkt oder kommt in ihm
regelmäßig überhaupt nicht zur Entfaltung. Im übrigen ist die Gemeinschaftsmoral
 hier auf das Verhältnis zum Ganzen der Gruppe (d. h. des
Staates oder Volkes) beschränkt; sie flammt jedoch auch hier nur gelegentlich
 auf in den verhältnismäßig seltenen Augenblicken, in denen das
unpersönliche Gemeinschaftsverhältnis aktualisiert wird.
Ganz anders als gegen die Gruppengenossen ist das Verhalten
gegen die Fremden. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um
Fremde außerhalb des eigenen Landes und Lebenskreises
 oder vermöge einer verwickelteren Schichtung innerhalb
 der leöteren handelt. Der erste Fall ist der einfachere und ursprünglichere.
 Gegen den Fremden, mit dem man sich gelegentlich vorübergehend
 berührt, kommen typischerweise zwei Formen der Moral
zur Anwendung, und zwar beide wahrscheinlich gleich ursprünglich: die
Sachmoral und die Rechtsmoral. Entweder wird nämlich Gewalt angewendet
 in Gestalt von Raub, Plünderung und Vernichtung, oder es
werden Handelsbeziehungen angeknüpft, sei es in Gestalt einzelner reisender
 Händler; sei es in Form des stummen Handels. Häufig mischen
sich auch beide Formen, indem je nach den Verhältnissen mit ihnen abgewechselt
 wird, beim Seeverkehr z. B. zwischen Gewalt und Handel
entsprechend dem bekannten Wort Goethes von der Dreieinigkeit von
Krieg, Handel und Piraterie. Eine andere Form der Mischung ist die
            
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