Full text: Gesellschaftslehre

Die drei Sozialmoralen. 
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Literatur: Eingehende Untersuchungen über den Inhalt und namentlich die 
Verbreitung der drei Sozialmoralen fehlen. Material, das freilich der kritischen Nach- 
prüfung und Überarbeitung bedarf, liefern Westermarck, Ursprung und Entwicklung 
der Sittlichkeit (besonders die Stellen 1, 282 und 287, sowie 460 und 471) und 
Sutherland, Origin and growth of moral sentiments. 
35. Handelnde und Zuschauer. 
Inhalt: Die Erzeugnisse des Gruppenbewußtseins beruhen nicht auf einem 
einheitlichen Zusammenklingen aller Gruppenmitglieder bei deren Entstehung, viel- 
mehr wirken meist gewisse Differenzierungen in der Gruppe dabei entscheidend mit. 
l. In vielen Fällen hat der Gruppenwille zum Träger lediglich die Zuschauer im 
Gegensag zu den Handelnden, die durch den Druck jener in ihrem Verhalten be- 
stimmt werden, wobei vielfach die Rolle zwischen beiden Parteien wechselt. Gerade 
diese Konstanz beim Wechsel der Personen gewährt uns den tiefsten Einblick in den 
objektiven Charakter der Gruppe. 2. In anderen Fällen tritt ein ähnlicher Gegensatz 
auf zwischen Erlebenden und Betrachtenden. Gewisse in der Gruppe herrschende 
Anschauungen, insbesondere ihre Lebensauffassung und Weltanschauung beruhen mehr 
auf der Wirksamkeit der Betrachtenden als derjenigen der Erlebenden. Eine Folge 
lavon ist, da der Betrachter in gewissen Beziehungen auf einem höheren Niveau 
steht als der Erlebende, eine Tendenz der Gruppenanschauungen zur Idealisierung 
der Wirklichkeit. 
L. Wir haben früher ($ 29) davor gewarnt, ohne kritische Prüfung 
der Berechtigung im Einzelfalle die Gruppenmitglieder als eine einzige 
gleichartige Masse, als ein großes Individuum aufzufassen. Diese War- 
nung gilt insbesondere für die Untersuchung der Frage: auf welcher 
Kraft beruht die Befolgung der Sitte? Die populäre Meinung, die auch 
bei den Gelehrten noch verbreitet ist, antwortet darauf: man befolgt eine 
Sitte, weil man das von ihr geforderte Verfahren für angemessen oder 
sonst wertvoll hält, weil man nach seiner ganzen Natur die N eigung 
dazu hat. In Wirklichkeit kommt statt dessen vor allem eine ob jek- 
tive Kraft und zwar in Gestalt einer Wechselwirkung zwischen Han- 
delnden und Zuschauern zur Geltung. Wir wollen den Sachverhalt zu- 
nächst durch ein Beispiel erläutern. Die Blutrache geht nicht ausschließ- 
lich aus dem Verlangen der Beteiligten, aus ihrem Rachetrieb hervor; ob 
dieser immer ausreichen würde, zumal angesichts der Gefahr der end- 
losen Fortsegung der Blutfehde, erscheint als zweifelhaft. Es ist die 
Blutrache aber zugleich Sitte, d. h. die Unbeteiligten dringen auf ihren 
Vollzug und würden diejenigen, die ihn unterließen, mit schwerer Miß- 
achtung strafen. Auf den Salomoninseln z. B. gilt einen Menschen zu 
töten nicht als ein besonders schweres Unrecht; wohl aber würde es ein 
solches sein, sich eine solche Tötung gefallen zu lassen!). — Auch das be- 
1 Richard Turnwald, Forschungen auf den Salomo-Inseln. HI. 60.
	        
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