Die drei Sozialmoralen.
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Literatur: Eingehende Untersuchungen über den Inhalt und namentlich die
Verbreitung der drei Sozialmoralen fehlen. Material, das freilich der kritischen Nach-
prüfung und Überarbeitung bedarf, liefern Westermarck, Ursprung und Entwicklung
der Sittlichkeit (besonders die Stellen 1, 282 und 287, sowie 460 und 471) und
Sutherland, Origin and growth of moral sentiments.
35. Handelnde und Zuschauer.
Inhalt: Die Erzeugnisse des Gruppenbewußtseins beruhen nicht auf einem
einheitlichen Zusammenklingen aller Gruppenmitglieder bei deren Entstehung, viel-
mehr wirken meist gewisse Differenzierungen in der Gruppe dabei entscheidend mit.
l. In vielen Fällen hat der Gruppenwille zum Träger lediglich die Zuschauer im
Gegensag zu den Handelnden, die durch den Druck jener in ihrem Verhalten be-
stimmt werden, wobei vielfach die Rolle zwischen beiden Parteien wechselt. Gerade
diese Konstanz beim Wechsel der Personen gewährt uns den tiefsten Einblick in den
objektiven Charakter der Gruppe. 2. In anderen Fällen tritt ein ähnlicher Gegensatz
auf zwischen Erlebenden und Betrachtenden. Gewisse in der Gruppe herrschende
Anschauungen, insbesondere ihre Lebensauffassung und Weltanschauung beruhen mehr
auf der Wirksamkeit der Betrachtenden als derjenigen der Erlebenden. Eine Folge
lavon ist, da der Betrachter in gewissen Beziehungen auf einem höheren Niveau
steht als der Erlebende, eine Tendenz der Gruppenanschauungen zur Idealisierung
der Wirklichkeit.
L. Wir haben früher ($ 29) davor gewarnt, ohne kritische Prüfung
der Berechtigung im Einzelfalle die Gruppenmitglieder als eine einzige
gleichartige Masse, als ein großes Individuum aufzufassen. Diese War-
nung gilt insbesondere für die Untersuchung der Frage: auf welcher
Kraft beruht die Befolgung der Sitte? Die populäre Meinung, die auch
bei den Gelehrten noch verbreitet ist, antwortet darauf: man befolgt eine
Sitte, weil man das von ihr geforderte Verfahren für angemessen oder
sonst wertvoll hält, weil man nach seiner ganzen Natur die N eigung
dazu hat. In Wirklichkeit kommt statt dessen vor allem eine ob jek-
tive Kraft und zwar in Gestalt einer Wechselwirkung zwischen Han-
delnden und Zuschauern zur Geltung. Wir wollen den Sachverhalt zu-
nächst durch ein Beispiel erläutern. Die Blutrache geht nicht ausschließ-
lich aus dem Verlangen der Beteiligten, aus ihrem Rachetrieb hervor; ob
dieser immer ausreichen würde, zumal angesichts der Gefahr der end-
losen Fortsegung der Blutfehde, erscheint als zweifelhaft. Es ist die
Blutrache aber zugleich Sitte, d. h. die Unbeteiligten dringen auf ihren
Vollzug und würden diejenigen, die ihn unterließen, mit schwerer Miß-
achtung strafen. Auf den Salomoninseln z. B. gilt einen Menschen zu
töten nicht als ein besonders schweres Unrecht; wohl aber würde es ein
solches sein, sich eine solche Tötung gefallen zu lassen!). — Auch das be-
1 Richard Turnwald, Forschungen auf den Salomo-Inseln. HI. 60.