Full text: Gesellschaftslehre

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dem Tode oder nach einer Vervollkommnung und Vergöttlichung der 
menschlichen Person hervorgegangen ist. In den primitiven Kulturen 
aber hat er eine andere Grundlage. Er entspringt hier aus dem In- 
einanderfließen des Subjektiven und des Objektiven: wenn die Über- 
lebenden sich fortgeseßt in ihren Vorstellungen mit dem Verstorbenen 
beschäftigen, so werden diese Vorstellungen von dem naiven Denken ob- 
jektiviert. Das Bild des Verstorbenen, das sich ihnen fortgesegt auf- 
drängt, wird für real genommen vermöge der geringen kritischen Son- 
derung zwischen dem Subjektiven und Objektiven, die der Stufe der 
Primitiven eigen ist. Dabei ist es aber nicht das eigene Fortleben, son- 
dern das Fortleben des andern, das in Frage kommt. Auch hier prägen 
also die „Zuschauer“, d. h. die jeweilig mit dem Tode anderer Rechnen- 
den, die Anschauung aus und nicht der „Handelnde‘“, d. h. derjenige, der 
für seine eigene Person mit dem Tode rechnet. 
Für den Inh alt der so geprägten Anschauungen ergeben sich hier- 
aus gewisse wichtige Folgen, die vorwiegend in der Richtung einer 
Irreführung oder Fälschung liegen: sie haben Anteil an den typi- 
schen Eigenschaften, durch die sich der Betrachter vom Erlebenden unter- 
scheidet. Dieser Unterschied aber besteht vielfach in einem besonders 
hohen Niveau auf dem geistigen wie sittlichen Gebiete. Daß der Be- 
trachter strenger in seinen Anforderungen und moralischen Urteilen ist, 
sahen wir schon oben; es leuchtet aber auch ein, daß er über eine größere 
Klarheit und Besonnenheit im Urteil verfügt. Der Gegensag, in den er 
dadurch zu dem Erlebenden tritt, erhellt am klarsten, wenn wir die beiden 
Funktionen an derselben Person vergleichen können. Wie verschieden ist 
die logische Strenge bei dem Philosophen und dem Gelehrten, mit der 
er die Fehler in dem Lehrgebäude anderer aufdeckt, von derjenigen, die 
er bei dem Aufbau eines eigenen Systems oder überhaupt bei eigenen 
Leistungen zur Anwendung bringt. Endlich kommt auch der bekannte 
Mechanismus der Erinnerungstäuschungen in Betracht: die Erinnerung 
an frühere Erlebnisse ist gleichsam gereinigt von allen Schlacken, mit 
denen diese selbst behaftet sind. Dazu kommt in gewissen Fällen eine 
ungleichartige persönliche Beschaffenheit der hüben und drüben betei- 
ligten Individuen. Es gibt Schicksale, die einen Ausnahmecharakter be- 
sigen, während andere auf gewisse Teilgruppen beschränkt sind. Der 
unschuldig Verurteilte ist nicht imstande, von den Schrecken des Justiz- 
‘rrtums die Mit- oder Nachwelt zu unterrichten, und ebensowenig kann 
im allgemeinen der Erfolglose seine Anschauungen über die Leiden des 
vergeblichen Ringens zur Geltung bringen. Leiden, Krankheit, Armut 
und ähnliche Schwächezustände aller Art bringen es ihrer Natur nach 
mit sich, daß die mit ihnen Behafteten in dem Chor, der die öffentliche 
Meinung bestimmt, nicht mitsprechen (vgl. $ 31,3, auch 7,2). — Auf un- 
ZZ) rt —— 
Die Gruppe.
	        
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