Full text : Gesellschaftslehre

Die Bedeutung des objektiven Geistes.

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kommt, wie jeder weiß, die volle Einstellung erst bei der Arbeit
selbst — in der Werkstatt, am Arbeitstisch oder am Schreibpult. Alles
das, was der Mensch hier gearbeitet und erlebt hat, hat sich gleichsam
 an diesen stummen, aber beharrenden und unabweisbaren Zeugen
verdichtet und fließt nun wieder auf den Menschen zurück, zwingt ihn
rleichsam in den Bann seines eigenen Wesens hinein. Näher betrachtet
besteht die Wirkung des objektiven Geistes darin, daß die an sich vorhandenen
 Tendenzen durch die Verfahren der Fixierung, der Isolierung
und der Verdichtung gesteigert werden. Wir erläutern sie zunächst an
dem Beispiel der Fahne, die als Träger aller ruhmreichen Ereignisse des
Regiments erscheint und als solcher auf die Truppe wirkt. Zunächst ist
sie im Gegensag zu dem steten Wechsel der Menschen der beharrende
 Zeuge und Teilnehmer aller Ereignisse der Gruppe; sie erinnert
ferner lediglich an die Erlebnisse der Gruppe im Gegensatg zu perzönlichen
 Repräsentanten derselben Vorgänge, wie etwa dem Führer,
dessen Person zugleich allerlei andere mit den verschiedenen Seiten
seiner Persönlichkeit zusammenhängende Erinnerungen zu erwecken vermag;
 endlich bildet sie überhaupt ein ruhendes Substrat, an dem sich die
Ereignisse gleichsam niederzuschlagen vermögen. So erscheinen
an ihr die drei Funktionen der Verdichtung, der Isolierung und der
Fixierung. Und zwar erweist sie sich dabei einem persönlichen Substrat,
das wie etwa der Führer des Regiments in derselben Weise wirken könnte,
an Stärke der Wirkung erheblich überlegen. Oder man denke an die
moderne Art der Sozialversicherung. Ist einmal durch Objektivierung
ein Ansag entstanden, so gliedern sich ihm leicht weitere verwandte Bestimmungen
 an, so daß er sich zu einem ganzen System entwickelt; ferner
kommt in ihm das Wollen der Gesamtheit in reiner Form zum Ausdruck,
 nämlich ungetrübt durch alle entgegenstehenden Sonderinteressen
einzelner Teilgruppen. Endlich wirkt auch schon die bloße Fixierung als
Rechtsnorm anregend auf die weitere Entwicklung, weil sich dadurch die
darin enthaltene Tendenz objektiv und damit unabhängig von den
Schwankungen des augenblicklichen Wollens gemacht hat. Auch die
Arbeitsteilung und Berufstätigkeit kann unter denselben Gesichtspunkt
gerückt werden. Solange z. B. die Frage der Gesundheit lediglich eine
Sache der Eigenfürsorge jedes Einzelnen für sich ist, wird die Qualität
dieser Fürsorge durch die übrigen Interessen der Persönlichkeit und
deren ganze Schwäche in viel höherem Maße gehemmt sein als da, wo
sie von einer fremden Person an dem Patienten ausgeübt wird: der
Zweck ist hier verselbständigt und von anderen Interessen losgelöst, und
damit sind viel günstigere Bedingungen für seine Verwirklichung geschaffen.
 Für das Gebiet des geistigen Lebens gilt dasselbe. Oft betont
            
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