Gentilizismus und Individualismus.
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empfänglichkeit gerade Ruhm und Ehre darin suchen, ihren einzelnen
Mitgliedern eine möglichst reiche Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu ge-
währen. Tatsächlich liegt ein solcher Fall schwerlich vor. Wo der Per-
zönlichkeit mehr Spielraum gewährt wird, ist zu vermuten, daß der Trä-
ger dieser Moral nicht mehr die Gruppe als Einheit, sondern die Kollek-
tivität der einzelnen Personen ist, die sich gegenseitig ein möglichstes
Gedeihen gewähren wollen. — Auch der harte schematische Charakter
der Volksmoral (und auch des Rechts) gehört zu den Eigentümlichkeiten
der Gruppenmoral: es fehlt dieser an einem Antrieb, die Moral nach der
Individualität der einzelnen in ihrer Anwendung zu differenzieren; denn
gegen Schädigungen einzelner Personen ist die Gruppe gleichgültig, so-
lange nicht das Gedeihen des Ganzen dadurch bedroht wird, was bei einer
schematisierenden Behandlung der Mitglieder im allgemeinen nicht der
Fall ist, da dabei in den meisten Fällen angemessen verfahren wird.
Wenn auch in der wissenschaftlichen Ethik der Gedanke der individuellen
Moral so spät zur Geltung gekommen ist (Kant steht z. B. bekanntlich in
der schärfsten Weise auf dem entgegengesegßten Standpunkt), so mag
man auch darin ein Nachwirken des Gentilizismus erblicken. Jedenfalls
stellt bei der gentilizistischen Moral die Gruppe weitgehende Ansprüche
an das Individuum; für eine persönliche Freiheit und humane Rück-
sichten läßt sie wenig Spielraum. Selbst in unserer modernen Kultur
fängt diese Rücksichtnahme auf das Wohl der Einzelnen erst an sich zur
Geltung zu bringen und stellt ein völliges Novum gegenüber anderen
Kulturen dar. In der älteren Dichtung war die Verhinderung einer
unstandesgemäßen Heirat aus Familienrücksichten unter rücksichtsloser
[gnorierung der persönlichen Neigung ein beliebtes Thema. Man darf
aber dem Biographen einer von diesem Schicksal betroffenen Dichterin
zlauben, daß diese Verhinderung sie nicht mit derselben Schwere traf
wie den im modernen Individualismus lebenden Menschen, weil bei einem
starken Gruppenleben die Ehe und eigne Familie nicht die einzige Form
der Lebensgemeinschaft bildet und der von ihr Ausgeschlossene an seiner
Sippe einen ganz anderen Rückhalt findet.
Die solidarische Haftbarkeit der Gruppengenossen für die Tat des
Einzelnen ist auch bei uns nicht vollständig erloschen. Vor dem heutigen
Individualismus des Familienlebens war die gesellschaftliche Stellung des
Einzelnen mit derjenigen seiner Familie und Verwandtschaft viel enger
verknüpft, solange die legteren als eine Einheit sich fühlten und er-
schienen, dauernd an demselben Orte lebten und in den kleineren Dimen-
sionen sich einer allgemeinen Bekanntschaft erfreuten. In der Fremde
ergeht es den Volksgenossen noch heute so, daß sie als eine Einheit be-
handelt werden. So muß in den Kolonien der eine Europäer büßen für
das wirkliche oder vermeintliche Unrecht des andern. Und umgekehrt