Full text: Gesellschaftslehre

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Kollektivierung geht dieser Vorzug im allgemeinen verloren (freilich nicht 
uneingeschränkt, wie noch zu erörtern). 
Die Eigenschaften der Masse. 
2. Für unsere positive Erörterung unterscheiden wir zwischen Eigen- 
schaften, die wir an Gruppen beobachten können, und solchen, die 
sich bei vorübergehenden Anhäufungen an deren Subjekt zeigen. 
Gruppen haben Dauercharakter, und von ihren Eigenschaften gilt dem- 
gemäß das Gleiche. Bei den Anhäufungen können wir zunächst dahin- 
gestellt sein lassen, ob ihre Träger auch in Dauerbeziehungen nach Art 
einer Gruppe zueinander stehen: da die Anhäufungen vorübergehende 
Erscheinungen sind, so muß auf alle Fälle dasselbe auch von den spezi- 
fischen Eigenschaften gelten, die sich bei ihnen zeigen. — Wir fassen zu- 
nächst die Gruppen ins, Auge. Innerhalb gewisser Grenzen kann man 
sagen: die Gruppe ist nur für relativ einfache Vor- 
stellungen und Motive empfänglich. Der Hauptgrund ist aber 
weniger der, daß der durchschnittliche Mensch für höhere Inhalte über- 
haupt unempfänglich wäre, als der daß die einzelnen auf diesem Gebiet 
zu sehr auseinandergehen. Für solidarische Interessen z. B. ist die ganze 
Gruppe empfänglich; eine rein persönliche, rein humane Teilnahme da- 
gegen verteilt sich bei ihren verschiedenen Angehörigen auf lauter ver- 
schiedene menschliche Objekte, so daß auf diesem Gebiet eine Einheit 
schwer zustande kommt. Es ist ferner zu beachten, daß die Energie, die 
siner Gruppe als Ganzem zur Verfügung steht, beschränkt ist vermöge 
der anderweitigen individuellen oder kollektiven Interessen, in die ihre 
Angehörigen verflochten sind. Die dringlichen Interessen der Erhaltung 
und nach Möglichkeit der Machterweiterung und daneben vielleicht eine 
Reihe wichtiger anderer Interessen können bei einer Gruppe wie der 
Nation oder einer politischen Partei alle verfügbare Energie verschlin- 
gen und für anderweitige feinere Interessen keinen Raum lassen. 
Aber damit ist nur ein Teil des Sachverhaltes erfaßt, denn es gibt 
neben dem Typus, den wir bisher ausschließlich im Auge hatten, der 
alles Qualifizierte in sich zu ersticken droht, auch einen andern, der 
diese Werte umgekehrt in gewissen Grenzen geradezu pflegt oder wenig- 
stens gelten läßt. Richterkollegien, überhaupt fachmännische Kollegien 
mit einem ausgesprochenen Verantwortungsbewußtsein gehören „über- 
wiegend hierher ungeachtet gewisser niederziehender Kräfte wie des 
obenerwähnten Mechanismus der Majoritätsbeschlüsse. Hier ist in ge- 
wissen Grenzen ein inneres Mitgehen der Gruppe möglich. Führende 
Individuen können hier geradezu schlummernde Dispositionen wecken 
oder vorhandene Tendenzen stärken. Überhaupt aber wird durch den 
Einfluß der Autorität mit seinem unmittelbaren Eindringen der führen- 
den Persönlichkeit in die Geführten der Sachverhalt noch verwickelter.
	        
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