Stände, Klassen und politische Parteien.
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Kreis verwandter Stämme eingeschlossen denkt. Auch die einzelnen
Stände besigen gewissermaßen die Gesamtkultur des Stammes oder der
Nation in einer besonderen Färbung, einem besonderen Dialekt. Auf
der legteren Tatsache beruht auch, abgesehen von den Spannungen der
Macht- und etwaigen Kampfverhältnisse, die innere Trennung zwischen
den einzelnen Ständen. Mit der legteren hängt es wieder zusammen,
daß die Existenz von Ständen dem Aufkommen des Nationalbewußtseins
hinderlich ist. Die persönlichen Beziehungen und die Geselligkeit inner-
halb einer ständischen Gesellschaft sind natürlich ebenfalls auf den eige-
nen Stand beschränkt. Nur innerhalb eines solchen kann daher eine
Gruppengemeinschaft bestehen und besteht sie auch wirklich. Die Gleich-
heit der Kultur bildet dafür die wesentliche Grundlage. Neben der damit
gegebenen Gemeinsamkeit des Wesens wirken dahin auch die Gemein-
samkeit der Schicksale, gemeinsame Kämpfe, Nöte und Triumphe. Solche
gemeinsamen Schicksale sind vorhanden schon wegen der Wesens- und
Interessengegensäße und der sich daraus ergebenden Auseinanderset-
zungen zwischen den verschiedenen Ständen. Insbesondere fühlen sich
die Standesgenossen solidarisch verbunden, soweit Macht- und Kampf-
verhältnisse bestehen; in erster Linie gilt das natürlich von der Herren-
klasse.
Im einzelnen betrachtet finden wir in Westeuropa seit Beginn des
Mittelalters zunächst den Adel, die Geistlichkeit und das Bauerntum,
jeden Stand mit charakteristischen Eigenschaften und besonderen Funk-
tionen. Der Adel pflegt vor allem die gesellschaftlich-politische Seite
der Kultur durch Kämpfe, Verwaltung, Organisation und Repräsenta-
tion. Kampf- und Machtverhältnis sind, wie schon erwähnt, seine Do-
mäne mit den spezifischen Tugenden des Herrenlebens und der Fähig-
keit, in gleicher Weise sich unterzuordnen wie zu leiten. Der geistliche
Stand pflegt von Haus aus die geistigen Interessen und das Bauerntum
lie wirtschaftlichen, wobei das legtere in hohem Maße Eigenschaften
der primitiven Kulturen sich bewahrt hat. Hinzugekommen ist spä-
ter der Bürgerstand. Im Gegensag zu den älteren Ständen ist er von
vornherein aus ungleichen Bestandteilen zusammengesegt. Er hat dem-
zemäß keine Einheit seiner Funktionen, sondern in seinen verschiedenen
Bestandteilen wiederholen sich die vorhin genannten drei Funktionen:
das Beamtentum ist dem politisch-gesellschaftlichen Leben, die Kreise
der Intelligenz sind dem geistigen Leben und die erwerbstätigen Kreise
dem wirtschaftlichen Leben zugewandt. In seiner weiteren Entwick-
lung wird dieser Stand im Gegensatz zu der konservativen Grundhaltung
der übrigen der Träger eines weitgehenden Individualismus: er befreit
sich von der Herrschaft der Überlieferung sowohl auf dem theoretischen
wie dem praktischen Gebiet, huldigt dem Antitraditionalismus und dem