Full text: Gesellschaftslehre

Stände, Klassen und politische Parteien. 
457 
Kreis verwandter Stämme eingeschlossen denkt. Auch die einzelnen 
Stände besigen gewissermaßen die Gesamtkultur des Stammes oder der 
Nation in einer besonderen Färbung, einem besonderen Dialekt. Auf 
der legteren Tatsache beruht auch, abgesehen von den Spannungen der 
Macht- und etwaigen Kampfverhältnisse, die innere Trennung zwischen 
den einzelnen Ständen. Mit der legteren hängt es wieder zusammen, 
daß die Existenz von Ständen dem Aufkommen des Nationalbewußtseins 
hinderlich ist. Die persönlichen Beziehungen und die Geselligkeit inner- 
halb einer ständischen Gesellschaft sind natürlich ebenfalls auf den eige- 
nen Stand beschränkt. Nur innerhalb eines solchen kann daher eine 
Gruppengemeinschaft bestehen und besteht sie auch wirklich. Die Gleich- 
heit der Kultur bildet dafür die wesentliche Grundlage. Neben der damit 
gegebenen Gemeinsamkeit des Wesens wirken dahin auch die Gemein- 
samkeit der Schicksale, gemeinsame Kämpfe, Nöte und Triumphe. Solche 
gemeinsamen Schicksale sind vorhanden schon wegen der Wesens- und 
Interessengegensäße und der sich daraus ergebenden Auseinanderset- 
zungen zwischen den verschiedenen Ständen. Insbesondere fühlen sich 
die Standesgenossen solidarisch verbunden, soweit Macht- und Kampf- 
verhältnisse bestehen; in erster Linie gilt das natürlich von der Herren- 
klasse. 
Im einzelnen betrachtet finden wir in Westeuropa seit Beginn des 
Mittelalters zunächst den Adel, die Geistlichkeit und das Bauerntum, 
jeden Stand mit charakteristischen Eigenschaften und besonderen Funk- 
tionen. Der Adel pflegt vor allem die gesellschaftlich-politische Seite 
der Kultur durch Kämpfe, Verwaltung, Organisation und Repräsenta- 
tion. Kampf- und Machtverhältnis sind, wie schon erwähnt, seine Do- 
mäne mit den spezifischen Tugenden des Herrenlebens und der Fähig- 
keit, in gleicher Weise sich unterzuordnen wie zu leiten. Der geistliche 
Stand pflegt von Haus aus die geistigen Interessen und das Bauerntum 
lie wirtschaftlichen, wobei das legtere in hohem Maße Eigenschaften 
der primitiven Kulturen sich bewahrt hat. Hinzugekommen ist spä- 
ter der Bürgerstand. Im Gegensag zu den älteren Ständen ist er von 
vornherein aus ungleichen Bestandteilen zusammengesegt. Er hat dem- 
zemäß keine Einheit seiner Funktionen, sondern in seinen verschiedenen 
Bestandteilen wiederholen sich die vorhin genannten drei Funktionen: 
das Beamtentum ist dem politisch-gesellschaftlichen Leben, die Kreise 
der Intelligenz sind dem geistigen Leben und die erwerbstätigen Kreise 
dem wirtschaftlichen Leben zugewandt. In seiner weiteren Entwick- 
lung wird dieser Stand im Gegensatz zu der konservativen Grundhaltung 
der übrigen der Träger eines weitgehenden Individualismus: er befreit 
sich von der Herrschaft der Überlieferung sowohl auf dem theoretischen 
wie dem praktischen Gebiet, huldigt dem Antitraditionalismus und dem
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.