Full text: Gesellschaftslehre

Die kulturelle Gruppe: Volk, Stamm und Nation. 465 
den und damit ein Staatsethos offenbaren, Anteil an den geistigen Wer- 
ten; und die kulturelle Gemeinschaft umfaßt auch wesentlich die Gemein- 
schaft des wirtschaftlichen und technischen Lebens und damit Gebiete der 
Nüglichkeit. 
Das Wort „Volk“ hat mindestens die vier folgenden verschiedenen Bedeutun- 
gen. Erstens bedeutet es die unteren Schichten im Gegensag zu den oberen. Zweitens 
versteht man darunter das bloße Substrat der Kultur oder des Staates. Bei dem 
deutschen Volk z. B. denkt man in diesem Sinne an einen bestimmten seelischen 
Typus. Man denkt etwa an das Blut oder die Rasse. Der Begriff hat also anthro- 
pologischen oder völkerpsychologischen Sinn. Man sieht dabei ab von den Wechsel- 
beziehungen, die das Wesen der Gesellschaft ausmachen, und denkt teils an ein Ganzes 
schlechtweg teils an eine Summe oder einen Durchschnitt von Individuen. In diesem 
Sinne spricht man wohl vom deutschen Volk im Gegensats zur deutschen Nation. Das 
Volk bedeutet eine Naturgrund!age, während die Nation ein Kulturgebilde ist. Drittens 
kann man Volk und Nation so unterscheiden, daß man bei dem Begriff Volk mehr an 
die Lebensgemeinschaft denkt, bei dem Begriff Nation mehr an die Kulturgemeinschaft. 
Der Begriff des Volkes ist insofern demjenigen des Stammes ähnlich. Auch die eben 
erwähnte Betonung der unteren Schichten, der Bauern und Proletarier, klingt dabei an. 
Das Volk ist durch die Lebensprozesse gegeben, während die Nation erst durch höhere 
geistige Schöpfungen entsteht. Denkt man sich aus der Nation die höheren geistigen 
Werte herausgenommen, so bleibt das Volk übrig. Viertens endlich versteht man 
unter Volk eine Summe von kulturell verwandten Stämmen. Man kann in diesem 
Sinne von einem indischen oder chinesischen Volk sprechen, wovon schon oben die 
Rede war. 
Anschließend noch eine Bemerkung über den Sinn des vieldeutigen Terminus 
Volksgeist oder Volksseele. Man kann darunter verstehen erstens den Träger der 
Bewußtseinsinhalte einer Nation, z. B. ihres sittlichen Gesamtwillens oder ihrer na- 
tionalen Weltanschauung. Zweitens kann der gesamte Schatz der seelischen Kräfte 
eines Volkes darunter verstanden werden; so wenn man im Siune der Romantik von 
dem Reichtum der Volksseele spricht, aus der sie ihre Lieder und Epen geschaffen habe 
— oder von den schlummernden Kräften, die in einem nationalen Erhebungskrieg zum 
Leben erwacht und zur Geltung gekommen sind. In diesem Falle ist unter der 
Volksseele die Summe der individuellen Anlagen betrachtet unter dem Gesichtspunkte 
des Wertes verstanden. Die Begriffsbildung beruht also auf einem Summationsprozeß. 
Drittens kann diese statt dessen auch auf der Bildung eines Durchschnittswertes be- 
ruhen. So wenn man sagt, daß der Abendländer die japanische Volksseele nicht kennt. 
Hier ist offenbar an die durchschnittlichen Eigenschaften und Eigentümlichkeiten der 
einzelnen Volksangehörigen gedacht. 
Literatur: Alfred Ammon, Nationalgefühl und Siaatsgefühl. W al- 
demar Mitscherlich, Nationalstaat und Nationalwirtschaft (beides kurze Ar- 
beiten). Waldemar Mitscherlic h, Der Nationalismus Westeuropas (eine vor- 
wiegend historische Darstellung der Entwicklung der Nationalgemeinschaft in West- 
europa). Vgl. auch Othmar Spann, Gesellschaftslehre, Zweite Auflage, Berlin 
1923, S. 469 fig. Ferner: „Nation und Nationalität“: Jahrbuch f. Soziologie, Erster 
Ergänzungsband, Stuttgart 1927. S. R. Steinmetz, De Nationaliteiten in Europa, 
Bd. I: Zuiden Ost-Europa, 1920. (Auch das eben genannte Sammelwerk enthält einen 
Aufsatg desselben Vf. über dieses Thema.) 
Vierkandt. Gesellschaftslehre.
	        
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