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schließlichen Entstehung des Staates im engeren Sinne durch Eroberung)
muß nicht nur dahin ermäßigt werden, daß auch eine anderweitige Entstehung
des Staates als Möglichkeit erscheint, sondern sie muß auch und
vor allem ihres ursprünglichen naturalistischen Charakters entkleidet
werden, den sie am Anfang wesentlich unter dem Einfluß des Darwinismus
bei Männern wie Gumplowicz und Ratgenhofer besaß. Auch Oppenheimer
hat diesem Standpunkt verbunden mit einer einseitigen ökonomischen
Auffassung anfangs (in der ersten Auflage seines Staates) nahegestanden,
in seiner neuen Darstellung (System der Soziologie II) sich
jedoch davon befreit. Richtig und verdienstvoll an der Eroberungstheorie
des Staates ist, daß sie die Bedeutung der Gewalt und Eroberung
erkannt und kräftig betont hat. Auch die Betonung des (damals so gut
wie noch garnicht erkannten und gewürdigten) Klassencharakters trifft
selbstverständlich zu. Aber verfehlt ist die naturalistische Psychologie.
Für sie existiert die innere Macht überhaupt nicht, die tatsächlich von
Anfang an neben der Gewalt bereits mitspricht und später der Hauptträger
des Ganzen wird. Ebenso einseitig ist es, der Eroberergruppe
lediglich wirtschaftliche Interessen zuzuschreiben. Verfehlt ist der Sat:
die Herrschaft hatte keinerlei Endabsicht als die ökonomische Ausbeutung
der Besiegten durch die Sieger. Der Ausdruck „Ausbeutung“ trifft
zwar die Einseitigkeiten der Herrenmoral, die den vollen Gehalt der
ursprünglichen Gruppen- und Gemeinschaftsmoral der Schicht der Unterworfenen
nicht zukommen läßt, sie vielmehr mit einer durch Regelung
der Abhängigkeit und eine Dosis patriarchalischen Wohlwollens ermäßigten
Sachmoral ($ 34) abspeist. Im übrigen aber führt er in die
Irre, weil er zu dem Bestehen persönlich-patriarchalischer Beziehungen
im engeren Sinne nicht stimmt. Er stimmt in seiner Färbung auch nicht
zu der Tatsache, daß das Machtverhältnis von beiden Seiten als ein berechtigtes
und geradezu gottgewolltes empfunden wird. Man muß sich
hüten, spezifisch moderne Verhältnisse zu verallgemeinern, insbesondere
die modernen Zustände eines radikalen Klassenkampfes, bei dem eine
innnere Auflehnung der unteren Schicht gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung
besteht. Und dabei schließen selbst diese von radikalem
Kampf zersetsten Verhältnisse in gewissen Grenzen ein wirkliches Na-Honal-
und Staatsgefühl und damit ein Einheitsbewußtsein nicht aus.
Man muß beide Seiten des Tatbestandes in gleicher
Weise würdigen, insbesondere beide Seiten der hier bestehenden
Gliederung der Gesamtgruppe, nämlich sowohl ihr Zerfallen in relativ
abgesonderte Teilgruppen wie deren ebenso gut bestehende Einheit.
Man muß den äußeren wie den inneren, den inhaltlichen wie den formalen
Sachverhalt gleichmäßig würdigen. Verfehlt ist es insbesondere,
ausschließlich ein ökonomisches Interesse anzunehmen. Die Absicht des
Staat und Gesellschaft.