Full text: Gesellschaftslehre

56 Die sozialeh Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft. 
Außer von Individuen oder Gruppen kann endlich. der Unterord- 
nungswille auch von unpersönlichen Gebilden erregt werden. 
Sitte und Recht sind hier in erster Linie zu nennen; alle Arten von Be- 
fehlen überhaupt, die sich von ihrem Urheber losgelöst und irgendwie 
objektive Existenz gewonnen haben, wie Verordnungen, Erlasse und 
Regelungen jeder Art; endlich auch Organisationen von überwiegend 
unpersönlichem Charakter, wie etwa die moderne Unternehmung, Ge- 
bilde also, die nach den geltenden Maßstäben hinreichenden Wert be- 
ıiBßen müssen und, das ist wieder die Hauptsache, deren Träger den Unter- 
ordnungsbetrieb zu erregen vermögen. So hat die Sitte unbedingte 
Autorität, weil hinter ihr die unbedingt autoritative Gemeinschaft des 
Stammes oder Volkes steht; so die Ordnung des Rechtes, weil hinter 
ihr ebenso der unbedingt autoritative Staat steht. Auch bei der Sitte 
und dem Rechte war schon früher darauf hingewiesen, daß sie nicht 
in erster Linie der Furcht vor üblen Folgen ihre Macht verdanken. Man 
denke an den Ton, in dem in naiven Verhältnissen der Mensch von dem 
Gebot der Sitte redet. In einem ähnlichen Ton spricht etwa der Jurist 
vom Recht oder vom Staate; es klingt aus ihm eine unbedingte Ver- 
ehrung für beide heraus. Auch die Mode gehört hierher. Auch sie ver- 
dankt ihre Autorität der „Gesellschaft“, d. h. wiederum einer beson- 
deren Form der Gruppe. Die Mode bildet sogar ein besonders lehr- 
reiches Beispiel für die Herrschaft des Unterordnungstriebes. Denn das 
Unvernünftigste, Geschmackloseste und sozial Schädlichste wird von 
jedermann gutgeheißen, verteidigt und bewundert, sobald es einmal 
sanktioniert ist. Mit dem Hinweis auf den, Wunsch nach Erhaltung und 
Verbesserung des gesellschaftlichen Ansehens ist der Sachverhalt natür- 
lich nicht erschöpft. Denn es fragt sich, warum die Gesellschaft ihrer- 
seits die Innehaltung gewisser Formen fordert, ob etwa lediglich die 
Rücksicht auf Nugßen oder Vorteil aus ihrem Verhalten spricht. Tatsäch- 
lich zeugt auch hier der Ton, in dem Zuschauer wie Handelnde von den 
Forderungen der Mode sprechen, von etwas andrem, nämlich einer Ach- 
tung oder einem Respekt vor ihrem Gebote. 
Von der Sitte und Mode wenden wir uns zu solchen unpersönlichen 
Gebilden, deren Inhalt mehr persönlich und innerlich bestimmt ist, näm- 
lich der Pflichtvorstellung und dem persönlichen Lebensideal. Ihnen 
gegenüber ist die Haltung der unbedingten Unterordnung besonders 
klar. Welcherlei Interessen auch, objektiv betrachtet, dem Inhalt. des 
Pflichtgebotes oder des Lebensideals zugrunde liegen mögen, erlebt 
wird beides als unbedingter Wert, dem man sich um seiner selbst willen 
unterzuordnen hat. Ein klassisches Beispiel bildet Kants begeisterter
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.