56 Die sozialeh Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
Außer von Individuen oder Gruppen kann endlich. der Unterord-
nungswille auch von unpersönlichen Gebilden erregt werden.
Sitte und Recht sind hier in erster Linie zu nennen; alle Arten von Be-
fehlen überhaupt, die sich von ihrem Urheber losgelöst und irgendwie
objektive Existenz gewonnen haben, wie Verordnungen, Erlasse und
Regelungen jeder Art; endlich auch Organisationen von überwiegend
unpersönlichem Charakter, wie etwa die moderne Unternehmung, Ge-
bilde also, die nach den geltenden Maßstäben hinreichenden Wert be-
ıiBßen müssen und, das ist wieder die Hauptsache, deren Träger den Unter-
ordnungsbetrieb zu erregen vermögen. So hat die Sitte unbedingte
Autorität, weil hinter ihr die unbedingt autoritative Gemeinschaft des
Stammes oder Volkes steht; so die Ordnung des Rechtes, weil hinter
ihr ebenso der unbedingt autoritative Staat steht. Auch bei der Sitte
und dem Rechte war schon früher darauf hingewiesen, daß sie nicht
in erster Linie der Furcht vor üblen Folgen ihre Macht verdanken. Man
denke an den Ton, in dem in naiven Verhältnissen der Mensch von dem
Gebot der Sitte redet. In einem ähnlichen Ton spricht etwa der Jurist
vom Recht oder vom Staate; es klingt aus ihm eine unbedingte Ver-
ehrung für beide heraus. Auch die Mode gehört hierher. Auch sie ver-
dankt ihre Autorität der „Gesellschaft“, d. h. wiederum einer beson-
deren Form der Gruppe. Die Mode bildet sogar ein besonders lehr-
reiches Beispiel für die Herrschaft des Unterordnungstriebes. Denn das
Unvernünftigste, Geschmackloseste und sozial Schädlichste wird von
jedermann gutgeheißen, verteidigt und bewundert, sobald es einmal
sanktioniert ist. Mit dem Hinweis auf den, Wunsch nach Erhaltung und
Verbesserung des gesellschaftlichen Ansehens ist der Sachverhalt natür-
lich nicht erschöpft. Denn es fragt sich, warum die Gesellschaft ihrer-
seits die Innehaltung gewisser Formen fordert, ob etwa lediglich die
Rücksicht auf Nugßen oder Vorteil aus ihrem Verhalten spricht. Tatsäch-
lich zeugt auch hier der Ton, in dem Zuschauer wie Handelnde von den
Forderungen der Mode sprechen, von etwas andrem, nämlich einer Ach-
tung oder einem Respekt vor ihrem Gebote.
Von der Sitte und Mode wenden wir uns zu solchen unpersönlichen
Gebilden, deren Inhalt mehr persönlich und innerlich bestimmt ist, näm-
lich der Pflichtvorstellung und dem persönlichen Lebensideal. Ihnen
gegenüber ist die Haltung der unbedingten Unterordnung besonders
klar. Welcherlei Interessen auch, objektiv betrachtet, dem Inhalt. des
Pflichtgebotes oder des Lebensideals zugrunde liegen mögen, erlebt
wird beides als unbedingter Wert, dem man sich um seiner selbst willen
unterzuordnen hat. Ein klassisches Beispiel bildet Kants begeisterter