56 Die sozialeh Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
Außer von Individuen oder Gruppen kann endlich. der Unterordnungswille
auch von unpersönlichen Gebilden erregt werden.
Sitte und Recht sind hier in erster Linie zu nennen; alle Arten von Befehlen
überhaupt, die sich von ihrem Urheber losgelöst und irgendwie
objektive Existenz gewonnen haben, wie Verordnungen, Erlasse und
Regelungen jeder Art; endlich auch Organisationen von überwiegend
unpersönlichem Charakter, wie etwa die moderne Unternehmung, Gebilde
also, die nach den geltenden Maßstäben hinreichenden Wert beıiBßen
müssen und, das ist wieder die Hauptsache, deren Träger den Unterordnungsbetrieb
zu erregen vermögen. So hat die Sitte unbedingte
Autorität, weil hinter ihr die unbedingt autoritative Gemeinschaft des
Stammes oder Volkes steht; so die Ordnung des Rechtes, weil hinter
ihr ebenso der unbedingt autoritative Staat steht. Auch bei der Sitte
und dem Rechte war schon früher darauf hingewiesen, daß sie nicht
in erster Linie der Furcht vor üblen Folgen ihre Macht verdanken. Man
denke an den Ton, in dem in naiven Verhältnissen der Mensch von dem
Gebot der Sitte redet. In einem ähnlichen Ton spricht etwa der Jurist
vom Recht oder vom Staate; es klingt aus ihm eine unbedingte Verehrung
für beide heraus. Auch die Mode gehört hierher. Auch sie verdankt
ihre Autorität der „Gesellschaft“, d. h. wiederum einer besonderen
Form der Gruppe. Die Mode bildet sogar ein besonders lehrreiches
Beispiel für die Herrschaft des Unterordnungstriebes. Denn das
Unvernünftigste, Geschmackloseste und sozial Schädlichste wird von
jedermann gutgeheißen, verteidigt und bewundert, sobald es einmal
sanktioniert ist. Mit dem Hinweis auf den, Wunsch nach Erhaltung und
Verbesserung des gesellschaftlichen Ansehens ist der Sachverhalt natürlich
nicht erschöpft. Denn es fragt sich, warum die Gesellschaft ihrerseits
die Innehaltung gewisser Formen fordert, ob etwa lediglich die
Rücksicht auf Nugßen oder Vorteil aus ihrem Verhalten spricht. Tatsächlich
zeugt auch hier der Ton, in dem Zuschauer wie Handelnde von den
Forderungen der Mode sprechen, von etwas andrem, nämlich einer Achtung
oder einem Respekt vor ihrem Gebote.
Von der Sitte und Mode wenden wir uns zu solchen unpersönlichen
Gebilden, deren Inhalt mehr persönlich und innerlich bestimmt ist, nämlich
der Pflichtvorstellung und dem persönlichen Lebensideal. Ihnen
gegenüber ist die Haltung der unbedingten Unterordnung besonders
klar. Welcherlei Interessen auch, objektiv betrachtet, dem Inhalt. des
Pflichtgebotes oder des Lebensideals zugrunde liegen mögen, erlebt
wird beides als unbedingter Wert, dem man sich um seiner selbst willen
unterzuordnen hat. Ein klassisches Beispiel bildet Kants begeisterter