Full text: Gesellschaftslehre

AL 
64 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft. 
da nur schwer aufkommen, wo das Gesamtverhältnis der Beteiligten zu- 
einander das Gegenteil der Gemeinschaft ist. In derartigen Vertrags- 
und Machtverhältnissen verkümmert daher der Unterordnungstrieb mehr 
oder weniger. Ein gewisser Einschlag bleibt freilich auch hier noch durch- 
weg bestehen; schon deswegen, weil jeder Trieb ein starkes Bedürfnis 
nach Befriedigung hat und da, wo diese auszubleiben droht, schließlich 
jede Situation benugt, die ihm die Möglichkeit dazu gibt. So werden 
wir auch bei dem Fabrikarbeiter im allgemeinen noch ein anderes Ver- 
hältnis zu seiner Arbeit als das reine Lohninteresse annehmen müssen, 
nämlich ein Interesse an der Lösung der Aufgaben, einen Willen, sich in 
die sachliche Ordnung einzufügen. Auch sonst zeigt ja die Erfahrung, 
daß eine solche Gesinnung in unserem Erwerbsleben weit verbreitet ist. 
— Aber es liegt überhaupt im Wesen des Gehorsams die innere 
Einfügung, wie sie unmittelbar erlebt wird. Kiner einzelnen Auf- 
forderung kommt man unter Umständen lediglich deswegen nach, weil 
man der überlegenen Stärke weichen muß: aber von dem echten Ge- 
horsam unterscheidet sich dieses Verhalten innerlich deutlich als eine 
bloße äußere Folgsamkeit. Wo aber dauernde Anordnungen 
und Regelungen auftreten, da wird sich, mögen sie anfangs auch innerlich 
als etwas Unberechtigtes abgelehnt werden, auf die Dauer durchweg das 
Gefühl der Achtung und der Anerkennung im Sinne der inneren Unter- 
ordnung einstellen. Das ist eben die große soziale Bedeutung unseres 
Triebes: die Macht braucht von Haus aus nicht zu drohen oder zu locken, 
sondern sie wirkt durch sich selbst. Sie kann sich jenen Umweg sparen. 
Je größer freilich die innere Fremdheit jener Macht, desto mehr ist sie 
doch wieder zu solchen Umwegen genötigt. In dieser Beziehung ent- 
fernen sich alle Herrschafts- und Klassenverhältnisse weit von der Ein- 
fachheit ursprünglicher Zustände. 
Normalerweise enthält also der Gehorsam einen Einschlag von 
Freiwilligkeit in sich, dessen Stärke sich bis zur Alleinherrschaft 
steigern kann. Den legten Fall zeigen mit großer Deutlichkeit die poli- 
tischen Zustände der Naturvölker auf den tieferen und tiefsten Stufen. 
Der Häuptling, der keine Zwangsgewalt hat, kann nur durch >mora- 
lische« Mittel wirken und muß sich auf den guten Willen der Stammes- 
genossen stügen. Handelt er gegen ihre Neigung, so muß er mit der 
Möglichkeit rechnen, entweder verlassen oder abgesegt zu werden. Die 
Quellen sprechen es oft direkt aus, daß lediglich seine Autorität die 
Grundlage seines Einflusses ist; dementsprechend hängt seine Wahl ge- 
wöhnlich von persönlichen Vorzügen wie Mut, Beredsamkeit, Zauber- 
kunst usw. ab. 
13 Ts ist wichtie, sich von der ungeheuren Bedeutung des
	        
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