Full text : Gesellschaftslehre

Der Kampftrieb.

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die grundsäglich allem widersprechen müssen. In den legten beiden
Fällen sind wohl immer besondere Gründe wirksam, die zu einer Aufstauung
 und Verschiebung der Angriffslust führen; auch sonst ist mit
dieser Möglichkeit natürlich zu rechnen. Auf Funktionslust weist auch
jene Zanklust hin, die dem kleinsten Anlasse den Anstoß zu dauernden
Streitigkeiten entnimmt. Ähnliches gilt von dem sehr verbreiteten Hang
zur Intrige, bei dem freilich ebenfalls häufig oder immer Ressentiment
oder ähnliche Verdrängungen mitsprechen mögen; von der verbreiteten
Neigung zum Herabsegen und Entwerten, von der Ähnliches zu sagen ist;
und endlich mindestens vielfach auch von der allgemein menschlichen
Klatschsucht. — Der Kampf um des Kampfes willen nimmt gern die
Spielform an. Neben der reinen Form des Spieles kommt eine gemischte
 Form vor, bei der sich Spielmotive mit Zweckmotiven, d. h. dem
ernsthaften Willen der Schädigung verbinden. Karl Groos sagt in diesem
Sinne einmal, daß alle die großen geistigen Kämpfer auch etwas von
jener Kampfesfreude des echten Ritters an sich haben. dem der Kampf
an sich der Sinn des Lebens ist.
4. Für die Gesellschaft hat der Kampfinstinkt namentlich nach vier
Richtungen hin praktische Bedeutung. Erstens ist der Kampf unentbehrlich
 als Selbsthilfe. Die Selbsthilfe nimmt ihrer Natur nach
eine Mittelstellung ein zwischen der Rache und der Strafe. Wir wollen
uns zunächst mit diesen legteren beiden, mit ihren Übereinstimmungen
und ihren Verschiedenheiten befassen. Gemeinsam ist beiden (und damit
 auch der Selbsthilfe) die (in dem ganzen Verhalten sich mehr oder
weniger zur Geltung bringende) Situation der Erwiderung, gewöhnlich
 als Vergeltung und in edlerer Form als Sühne bezeichnet. Durch
dieses Motiv der Erwiderung unterscheiden sich Rache und Strafe von
dem einfachen Zorn- und Wutausbruch, der durch eine Reizung oder
einen Eingriff in die eigenen Interessen hervorgerufen werden kann, d. h.
von der einfachen, elementaren Ab- und Gegenwehr!). Das Tier vermag
sich über diese niedrigste Form der Reaktion auf Schädigung und Feindseligkeit
 überhaupt nicht zu erheben. Nur der Mensch vermag Erwiderung
 oder Vergeltung zu üben. Und damit kommt gegenüber dem ein-Fachen
 Zorn- und Wutausbruch etwas wesentlich Neues hinzu. Mindestens
 in einer Keimform enthält die Erwiderung bereits das Motiv der
Angemessenheit oder des Gebührenden in sich. Entfaltet ist dieses
 Motiv in verschiedener Stärke in den beiden Formen der Rache und
der Strafe, nämlich in der ersteren viel weniger als in der zweiten. Der
grundlegende Unterschied zwischen beiden Formen ist der: die Rache

1) Vgl. Max Scheler, der Formatismus in der Ethik. im Jahrb. f. Philosophie
und phänomenol. Forschung IL 233
            
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