Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

460 Dreizehntes Buch. Drittes Kapitel. 
zum Kaiser und deshalb in Feindschaft mit Albrecht Achilles, 
in Freundschaft mit Ludwig von Landshut. Mit diesen Gegen— 
sätzen erster Ordnung verbanden sich nun eine große Anzahl 
weiterer fürstlicher Sympathien und Abneigungen. Der Erz— 
bischof Jakob von Trier z. B. hatte von jeher gegen den Kaiser 
gestanden, eine verwandte Haltung nahm nach ihm Erzbischof 
Dietrich von Mainz ein; beide hielten es darum zugleich mit 
Pfalz und Bayern. 
All diese Gegensätze aber erhielten nun wieder ihr Ziel 
und ihre wechselnden Richtpunkte aus der allgemeinen Reichs— 
politik; denn da Kaiser Friedrich sich um das Reich nicht 
kümmerte, so ward das Reichsinteresse zum Gegenstand fast 
rein fürstlicher Fursorge. Somit hatten die Fürsten zu zeigen, 
ob sie trotz der vorhandenen Gegensätze das Heil des Ganzen 
zu fördern imstande seien; ob es ihnen möglich sei, eine 
Besserung der Reichslage nicht bloß grundsätzlich zu erstreben, 
sondern auch ins Leben zu setzen. Die Ereignisse der Jahre etwa 
1450 bis 1463 haben über diese Frage entschieden. 
Die wichtigsten Probleme der Reichspolitik um 1450 be— 
griffen die Kirchenreform, die Türkennot, die Neuordnung der 
Verfassung. Von ihnen trat die Kirchenreform nach dem un— 
glücklichen Ausgang der konziliaren Zeit einstweilen in den 
Hintergrund; über die Türkennot wurde ebenso endlos als er— 
folglos diskutiert, ein Reichstag gebar den andern, während 
Konstantinopel von den Heiden erobert ward (1458). Aber auch 
nur die kräftige Durchführung einer zeitgemäßen Reichsverfassung 
würde, wenn gelungen, dem Fürstentum der Mitte des 15. Jahr⸗ 
hunderts den begründetsten Nachruhm gesichert haben. 
Denn die Aufgabe war schwer. Unter Sigmund und 
Albrecht waren alle Versuche in dieser Richtung gescheitert. 
Waren die Könige bereit und die Fürsten wohlwollend, so 
widerstrebten gewiß die Städte, und umgekehrt. Schon die 
persönlichen Gegensätze waren schwer zu überbrücken gewesen, 
die sozialen niemals. Inzwischen war die Frage, was öffent⸗ 
liches Recht sei, immer verwickelter geworden; die Verfassung 
machte den Eindruck einer wüsten Trümmerstätte, wo im Zwie—
	        
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