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sich die Einwanderungspunkte in keinem Teil der Gruppen anhäufen.
Die Zeit, welche die in einer 1-jährigen A-Gruppe Eingewanderten
von dem Einwanderungsaugenblick an in der Gruppe zugebracht
haben, kann dann unter gleicher Voraussetzung für jede Person
durchschnittlich zu ca. }4 Jahr angesetzt werden, während die ent-
sprechende Zahl für 1-jährige B- und C-Gruppen ebenso wie für die
Sterbe- und Auswanderungspunkte ca. 4 Jahr wird.
317. Der Einfluß, den das Vorkommen von Wanderungen auf
die oben beschriebene empirische Bestimmung einer Sterbewahrschein-
lichkeit mit Hilfe von B- oder C-Gruppen von Toten (2. und 3. Methode)
ausübt, läßt sich nun leicht ermitteln. Die Volkszahl zu Anfang einer
1-jährigen Gruppe sei wie vorher gleich n und die Anzahl von Toten,
Auswanderern und Einwanderern jeweils d, u und i; fänden keine
Wanderungen statt, dann würde man wie oben ganz einfach =
bekommen; wenn dagegen ein gewisser Teil, u, der n zu Beginn der
Observations- oder Altersperiode in der Gruppe Anwesenden im
Laufe des Jahres auswanderte, so könnten im ausgewanderten Teile
Sterbefälle eintreten, die in d hätten mitgerechnet werden müssen,
damit Zähler (d) und Nenner (n) einander genau entsprächen; und
= 2 wird also im allgemeinen als Ausdruck für die gesuchte
Wahrscheinlichkeit zu klein; das Resultat — wäre jedoch richtig,
wenn die ganze Auswanderung u im letzten Augenblick des Jahres
vor sich ginge; fände sie jedoch am ersten Tage des Jahres statt,
so müßte man = setzen; der gesuchte Wert für q muß
zwischen diese Werte fallen und wird, unter der Annahme, daß sich
die Wanderungspunkte gleichmäßig über das Jahr verteilen, gleich
= A
n— 4uU;
handelt es sich um Einwanderung, dann erhält man
d
A
und wird der Wanderungsüberschuß (i — u) kurz mit v bezeichnet.
dann ist
nn d
AP