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318. Das Vorkommen von Wanderungen wird hiernach der
Berechnung der Größe der Sterblichkeit keinerlei Schwierigkeiten
bereiten, wenn man damit rechnen kann, daß sich die Wanderungen
gleichmäßig übers Jahr verteilen; ist die Verteilung eine andere und
im übrigen bekannt, so kann man sich analog der -Bestimmung der
oben angegebenen Wanderungs-Korrektionen (beispielsweise je 4%
der + Jahr für jede ein- und ausgewanderte Person) die Möglich-
keit vorstellen, entsprechende andere Korrektionen zu bestimmen.
Hierauf sei nicht näher eingegangen; denn für alle solchen Korrek-
tionen gilt, daß bei ihrer Berechnung nur die genannte, der
Verteilung nach Wanderungszeitpunkten entsprechende Rücksicht
zenommen werden kann, während, wie im $& 516 betont, stets
vorausgesetzt wird, daß z. B. eine im Laufe des Jahres in eine
gegebene Generation eingewanderte Gruppe im wesentlichen derselben
Sterblichkeit wie diese Generation unterworfen ist. Dieser Umstand
mag in manchen Fällen von so entscheidender Bedeutung sein, daß
die Frage einer Korrektion der einen oder der anderen Größe unter-
geordneter Natur sein wird oder daß die Bestimmung der Sterblich-
keit in einer Bevölkerung, in der Wanderungen vorkommen, völlig
widersinnig wird, es sei denn, daß der Umfang der Wanderungen
so unbedeutend ist, daß es keinen größeren Unterschied ausmacht,
>b man diese berücksichtigt oder nicht, d. h., eine Bevölkerung be-
trachtet, in der keine Wanderungen stattfinden (eine „geschlossene“
Bevölkerung). Beispielsweise kann man sich denken, daß es sich
um die Bestimmung der Sterblichkeit in den Gruppen, in die sich
sine Bevölkerung nach dem Zivilstand — bisher Unverheiratete,
Verheirate und ehemals Verheiratete — gliedert, handelt. Bei der
Bestimmung der Junggesellensterblichkeit hat man es bei der Aus-
wanderung u. a. mit dem von Eheschließungen stammenden Abgang
vom Junggesellenbestande zu tun. Da nun mehr oder weniger
schwächliche oder erwerbsuntaugliche Junggesellen vermutlich nicht
wie kräftige und arbeitstüchtige Personen zur Heirat geneigt sind,
so ist anzunehmen, daß der von der Gruppe der Junggesellen aus-
gewanderte (in die Ehe eintretende) Teil jedenfalls im Augenblick
der Wanderung eine wesentlich geringere Sterblichkeit hat als die
Gruppe, aus der er ausscheidet, und die Gruppe (die Verheirateten),
in die er einwandert; ersteres wird bei der Sterblichkeitsbestimmung
unter bisher Unverheirateten, letzteres für die Feststellung der Sterb-
lichkeit unter Verheirateten von Bedeutung.
Etwas ganz Entsprechendes muß vermutlich auch der — rein