Full text: Grundzüge der Theorie der Statistik

500 
Ferner ist hier angeführt, wieviele Rückfälle jeweils auf Sitt- 
lichkeits- und Eigentumsverbrechen entfielen. Für die erste Gruppe 
erhält man wie oben die Rückfallsprozente en =— 2,04, ferner 4,05 
und 3,12% für jedes der 3 ersten Jahre; am Ende des 3. Jahres sind 
also insgesamt 9,21%, der Anfänger zurückgefallen, 90,79%, dagegen 
„überlebend“, während man für die Eigentumsverbrecher 24,17°/ Zu- 
rückgefallene in. den 3 ersten Jahren erhält. 
Aus den angeführten Zahlen erhellt ebenfalls, wieviele der Rück- 
fälle jeweils auf Sittlichkeits- und Eigentumsverbrechen sowie — näm- 
lich der Rest — auf alle sonstigen Arten von Verbrechen entfielen; 
diese Gliederung ist ganz analog der Gliederung der Sterbefälle nach 
Todesursachen. Wenn man, anstatt wie oben aus den Rückfallspro- 
zenten (x) zu berechnen, diese Prozentzahlen unmittelbar als Aus- 
druck für die Wahrscheinlichkeit dafür benutzt, daß eine in einem 
gegebenen Kalenderjahre zum erstenmal verurteilte Person zurück- 
fällt bezw. das „Geburtsjahr“ oder die folgenden Jahre überlebt, 
Jann ist z. B. aus den angeführten Zahlen ersichtlich, daß von den 
20225 Personen, welche von 1897—1915 als Eigentumsverbrecher 
verurteilt wurden, 1499 aufs neue im selben Kalenderjahre wegen 
Eigentumsverbrechens bestraft wurden; für einen KEigentumsver- 
brecher ist also die Wahrscheinlichkeit, im 1. Jahre zum Eigentums- 
verbrecher zurückzufallen, 1499: 20225 == 7,41%. Für das zweite 
und dritte Jahr erhält man analog jeweils 9,57 und 4,92%; über- 
haupt sollte also ein Eigentumsverbrecher die Wahrscheinlich- 
keit 21,90%, dafür haben, im Laufe der 3 ersten Jahre erneut ein 
Eigentumsverbrechen zu begehen; und für sämtliche Kombinationen 
yelangt man zu folgendem Resultat: 
Rückfall zum 
Zum erstenmal Sittlichkeits- Eigentums- 
verurteilt als verbrechen verbrechen 
* *% 
Sittlichkeitsverbrecher 3,86 4,33 
Eigentumsverbrecher 0.71 21.90 
Diese Zahlen sind weit klarer als die ursprünglichen, da man jetzt 
erst sehen kann, ob in Wirklichkeit z. B. für Eigentumsverbrecher 
eine größere oder kleinere Wahrscheinlichkeit als für Sittlichkeits- 
verbrecher dafür vorliegt, dieser oder jener Versuchung zu unterliegen. 
Die Berechnung läßt sich leicht für alle Jahre und alle Arten von 
Verbrechen durchführen. Ein Mangel ist es natürlich, wenn man
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.