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es sich natürlich, wenn man findet, daß die Sterblichkeit in der
ersten Gruppe höchstens 2!/, % und in der zweiten mindestens 2%,
ist; in dem Falle hat man das Material aufs neue zu bearbeiten
oder mehr Beobachtungen einzusammeln.
Eine Analogie hierzu hat man in der Frage der Sterblichkeit
unter außerehelich Geborenen, deren Sterblichkeit in der Regel er-
heblich viel größer ist als die der ehelichen Kinder. Nach den
Sterblichkeitserfahrungen unter den in Dänemark in den Jahren
1911—15 ehelich und außerehelich geborenen Mädchen sind beispiels-
weise die Sterblichkeitsquotienten für die angeführten Altersinter-
valle folgende:
0—1
1- ©
m
3.
Mor“
N
Eheliche
Uneheliche
07
“00
9
= 91
Aus diesen Zahlen kann man indes nicht ohne weiteres schließen,
daß die außerehelich Geborenen vom Alter zwischen 2 und 3 Jahren
an eine geringere Sterblichkeit haben als die ehelichen, da die Legi-
timationen zur Folge haben, daß ein Teil der außerhalb der Ehe
zeborenen, aber später legitimierten Kinder beim Tode als ehelich
registriert werden; es handelt sich hier um eins der bei Sterblich-
keitsmessungen oft vorkommenden Wanderungsphänomene (vgl. $ 318),
und ohne eine der Sterblichkeitsstatistik entsprechende Legitimations-
statistik läßt sich der Unterschied zwischen der Sterblichkeit dieser
beiden Gruppen nicht endgültig festlegen. Da die Legitimationen
lediglich Kinder der außerehelichen Gruppe der der ehelichen zu-
führen und die entgegengesetzte Bewegung nicht stattfindet, so
kann man indes aus den angeführten Zahlen schließen, daß in den
Altersintervallen, in denen außereheliche Kinder anscheinend größere
Sterblichkeit als eheliche aufweisen, erstere auch in Wirklichkeit
zrößerer Sterblichkeit als letztere ausgesetzt sein werden, da der
Unterschied womöglich größer, als die Zahlen zum Ausdruck bringen,
aber jedenfalls nicht kleiner ist. Für die Altersstufen, wo das Ver-
hältnis umgekehrt liegt, läßt sich dagegen kein Schluß ziehen; es ist
möglich, daß infolge Abgang durch Tod in den ersten Lebensjahren
eine Auswahl unter den außerehelich geborenen Kindern vor sich