Full text: Grundzüge der Theorie der Statistik

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es sich natürlich, wenn man findet, daß die Sterblichkeit in der 
ersten Gruppe höchstens 2!/, % und in der zweiten mindestens 2%, 
ist; in dem Falle hat man das Material aufs neue zu bearbeiten 
oder mehr Beobachtungen einzusammeln. 
Eine Analogie hierzu hat man in der Frage der Sterblichkeit 
unter außerehelich Geborenen, deren Sterblichkeit in der Regel er- 
heblich viel größer ist als die der ehelichen Kinder. Nach den 
Sterblichkeitserfahrungen unter den in Dänemark in den Jahren 
1911—15 ehelich und außerehelich geborenen Mädchen sind beispiels- 
weise die Sterblichkeitsquotienten für die angeführten Altersinter- 
valle folgende: 
0—1 
1- © 
m 
3. 
Mor“ 
N 
Eheliche 
Uneheliche 
07 
“00 
9 
= 91 
Aus diesen Zahlen kann man indes nicht ohne weiteres schließen, 
daß die außerehelich Geborenen vom Alter zwischen 2 und 3 Jahren 
an eine geringere Sterblichkeit haben als die ehelichen, da die Legi- 
timationen zur Folge haben, daß ein Teil der außerhalb der Ehe 
zeborenen, aber später legitimierten Kinder beim Tode als ehelich 
registriert werden; es handelt sich hier um eins der bei Sterblich- 
keitsmessungen oft vorkommenden Wanderungsphänomene (vgl. $ 318), 
und ohne eine der Sterblichkeitsstatistik entsprechende Legitimations- 
statistik läßt sich der Unterschied zwischen der Sterblichkeit dieser 
beiden Gruppen nicht endgültig festlegen. Da die Legitimationen 
lediglich Kinder der außerehelichen Gruppe der der ehelichen zu- 
führen und die entgegengesetzte Bewegung nicht stattfindet, so 
kann man indes aus den angeführten Zahlen schließen, daß in den 
Altersintervallen, in denen außereheliche Kinder anscheinend größere 
Sterblichkeit als eheliche aufweisen, erstere auch in Wirklichkeit 
zrößerer Sterblichkeit als letztere ausgesetzt sein werden, da der 
Unterschied womöglich größer, als die Zahlen zum Ausdruck bringen, 
aber jedenfalls nicht kleiner ist. Für die Altersstufen, wo das Ver- 
hältnis umgekehrt liegt, läßt sich dagegen kein Schluß ziehen; es ist 
möglich, daß infolge Abgang durch Tod in den ersten Lebensjahren 
eine Auswahl unter den außerehelich geborenen Kindern vor sich
	        
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