Full text: Grundzüge der Theorie der Statistik

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Jahrestage vor dem Tode zur Auszahlung gelangt, dann werden sich 
sämtliche Glieder dieser Differenz mit Ausnahme des letzten (die 
Sterbefallsversicherungssumme 1 Kr.) aufheben. Und aus 
P=V-3x 
Q0=a:-—1, 
folgt dann, daß 
Ar=P-0= 7-41 — a4 +1=1—(1—V) ax 
ist, so daß sich A, auch aus einer Tabelle.über ax berechnen läßt. 
Aus der oben erwähnten Sterbetafel findet man beispielsweise 
bei einem Zinsfuß von 4°% p. a. 
Meo = 3157 Deo = 5646 
und hieraus wiederum 
3157 _ 0,5587 Kr. 
As0 = 5646 
Da wir oben unter gleichen Voraussetzungen a0 =11,47 Kr. 
fanden, wird 
1—v) an = (1 — - 11,47 = 0,4413 Kr., 
und man erhält daher auch 
Ago — 1 —— (1 — V)ago — 1 — 0.4413 ZZ 0,5587 Kr. 
Aufgabe 115. Ein 30-jähriger Mann übernimmt einen Bauernhof in lebens- 
länglicher Pacht (dän.: livsvarigt Feste) gegen eine einmalige Zahlung von 
1= 6000 Kr. (dän.: „Indfestning“) und einen jährlichen Zins (dän.: „Landgilde“) 
von g = 600 Kr. 
Finde denjenigen Zuschlag (i = den Zinsen der Übernahmesumme) zur 
Landgilde, welcher der einmaligen Übernahmezahlung gleich wird? 
Unter der Voraussetzung, daß die Summe aus dem Zins der Übernahme- 
summe und der Landgilde (i-+ g) die ständige Jahreseinnahme des Gutsbesitzers 
aus dem Pachthofe ist, hat man die Größe des Kapitals zu ermitteln, dessen Zins- 
betrag die Jahreseinnahme abzulösen vermag. 
Wenn das Pachtverhältnis durch eine Ablösung im 53sten Lebensjahre des 
Pächters unterbrochen wird, welcher Betrag (E) steht dann wohl dem Pächter 
als Entschädigung für denjenigen Teil der seinerzeit erlegten Übernahmezahlung (I) 
zu, welcher der Periode, in der das sonst lebenslängliche Pachtverhältnis nicht 
mehr bestehen wird, entspricht. 
Setzt man diesen Ablösungsbetrag gleich K und den Verkehrswert des 
Pachthofes gleich V==38000 Kr., dann ist festzustellen, wie die Differenz V—-K 
auf den Pächter (dessen Anteil kann als „Wert des Pachtrechts‘“ ausgedrückt 
werden) und den Gutsbesitzer zu verteilen ist, indem man voraussetzt, daß der 
ganze Unterschied erst beim Tod des Pächters dem Gutsbesitzer zusteht. 
Für welchen Betrag kann hiernach der Pachtbauer Freisasse werden? 
Welches wird laut dänischem Gesetz von 30. 6. 1919 betr. Übergang des Pacht- 
yuts zu freiem Eigentum die Kaufsumme ? (Nach diesem Gesetz kapitalisiert man,
	        
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