Object : Der Handelskauf "auf Abruf" und die Handelsbräuche darüber

Image  Engineering  Scan  Reference  Chart  TE263  Serial  No.

El

|?ber  je  nach  Abmachung  auch  zweier  Monate  nach
der  Verzugsmonate  Abnahme  der  betreffenden
st  i  oder  Schadensersatz  zu  verlangen.
«|unb  andere  Mühlenfabrikate.
:  (Handelsgebr.  Riesenfeld  1911  S.  38  :108):  Bei
^Schluß  über  Weizenkleie,  welcher  unter  der  BeZi ­
  „Lieferung  Mai-Juni-Juli,  und  zwar  pro  Moein
  Waggon  frei..  ."  getätigt  ist,  hat  nach  kaufcher
  Verkehrsauffassung  der  Verkäufer  dem  Käufer
ifforderung  zur  Verfügung  zugehen  zu  lassen,  falls
..ufer  nicht  innerhalb  der  vereinbarten  Lieferfrist
Der  Käufer  gilt  deshalb  nach  derselben  Verkehrs-.ng
  für  berechtigt,  die  Abnahme  eines  ihm  ohne
Zugesandten  Waggons,  selbst  wenn  die  vereinbarte
ist  abgelaufen  ist,  abzulehnen,
l  (Jahresber.  08  S.  54):  Der  Kläger  behauptet,
Lieferung  und  Kauf  von  Mühlenprodukten  ein
-brauch  in  der  Provinz  Hannover  dahin  bestehe,
Abnahme  der  für  jeden  Monat  gekauften  Waren
eitere  Aufforderung  bis  Ende  des  betreffenden
>  zu  erfolgen  habe,  widrigenfalls  der  Käufer  be-.
  sei,  die  Ware  an  die  Adresse  des  Käufers  zu  ver-Unseres
  Wissens  besteht  in  der  Provinz  Hanno-:
  derartiger  Handelsgebrauch.
^  hrungs  -  und  Genußmittel.
^  (Handelsgebr.  Riesenfeld  1911  S.  36:104);
*  m  der  Schluß  „zur  Lieferung  per  Frühjahr  auf
lautet  (im  Handel  mit  Kartoffeln),  so  ist  danach
|  t  im  Juli  vorgenommene  Abforderung  durch  den
nicht  mehr  als  rechtzeitig  im  Sinne  dieser  Verstimmung ­
  erfolgt  anzusehen.  Der  Verkäufer  aber
nem  solchen  Falle  der  nicht  vertragsmäßigen,  weil
            
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