Full text : Der deutsche Buchhandel

50 III. Die Zweige des deutschen Buchhandels.
SA

In der Zeitschrift „Musikalienhandel‘“, früher „Musikhandel und
Musikpflege“, werden die im Laufe jeder Woche erschienenen Musikalien
 bekanntgegeben; diese Bibliographie ist die Quelle für das
Hofmeistersche Handbuch. Bis zum Jahre 1927 sind hiervon sechzehn
 Fünfjahrsbände und drei Jahresbände erschienen.
Die systematische Anordnung der Materie im Hofmeisterkatalog
ist auch die Grundlage für das Ordnen und Aufstellen eines Musikalienlagers
 im Spezialgeschäft; kleinere Geschäfte haben ihre
eigenen Systeme dafür, Ergänzung zum Hofmeisterkatalog bilden
zahlreiche andere musikbibliographische Hilfsmittel, um die fehlenden
 Verlegerangaben bei Bestellungen zu ermitteln, im besonderen
auch die Verlagskataloge.
Da die Anschaffung des Katalogmaterials in Nebenbetrieben sich
nicht genügend lohnen würde, auch der Zeitaufwand für die Feststellung
 eines Verlegers vielfach nutzlos wäre, wenn nicht lückenloses
 Katalogmaterial zur Verfügung steht, so bedienen sich‘ viele
Wiederverkäufer der Barsortimente, in erster Linie für_den Bezug
gebundener Musikalien, die hier in großer Zahl und sorgfältiger
Auswahl auf Lager gehalten werden, für alles andere aber der
Musikalien-Großsortimente, die zahlreich nicht nur in Leipzig vorhanden
 sind, sondern auch in Kölna. Rh. und in Berlin, wo es Spezialgeschäfte
 dieser Art von beträchtlichem Umfang gibt. Das Zentralorgan
 des Musikalienhandels, das im AÄußern vollkommen dem
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel gleicht, erscheint jetzt
im XXX. Jahrgang unter dem Titel: „Musikalienhandel, Zeitschrift
und Anzeigenblatt des Verbandes der Deutschen Musikalienhändler“,
der auch als Herausgeber und Verleger zeichnet. Die Redaktion
and Geschäftsstelle befinden sich in Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus,
 Gerichtsweg 26. Es bringt in jeder Nummer redaktionelle
Mitteilungen, Vereinsberichte, das schon zuvor erwähnte Verzeichnis
 der musikalischen Neuigkeiten, zahlreiche Anzeigen der Musikalienverleger,
 Nachrichten über Ur- und Erstaufführungen, unter
dem Titel „Sortimenter-Börse“ gesuchte Werke, des weiteren Konkurs-Nachrichten
 und Stellengesuche und Stellenangebote im Musikverlag
 und -sortiment. Wie der Börsenverein der Deutschen Buchhändler
 sich energisch und erfolgreich für die Bekämpfung der unberechtigten
 öffentlichen Rabattangebote und der Schleuderei eingesetzt
 hat, ist es auch vom Verband der deutschen Musikalienhändler
 geschehen. Seit dem Juli 1909 ist die Verkaufsordnung für
den Verkehr des deutschen Buchhandels auch für den Musikalienhandel
 in ihren Grundzügen verbindlich. Da aber im Musikalienhandel
 vollkommen andere Rabattsätze als im Buchhandel herrschen,
so ist die Kundenrabatt-Gewährung auf die vom Verleger festgesetzten
 Verkaufspreise zwar noch unter Umständen zulässig, aber
nur nach dem vorgeschriebenen Regulativ, das festgelegt ist in der
            
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