78 VIL Berufsaussichten, Gehalts- und Angestelltenverhältnisse,
Buchhändler-Sterbekasse, Sitz Bremen, gegründet l. Juni 19283.
Erholungsheim für Deutsche Buchhändler, e. V., Sitz Berlin, ge-
gründet 4. Mai 1911. Eigenes Heim: Ostseebad Ahlbeck.
Buchhändler-Erholungsheim in Lauenstein (Otto-Beyer-Stiftung).
Braunschweigische Unterstützungskasse für Angehörige des deut-
schen Buch-, Kunst- und Musikalienhandels, gegründet 1889,
Auch alle Gehilfenverbände haben sich Unterstützungseinrich-
tungen in den mannigfachsten Formen geschaffen.
VIIT. Verbände und Vereine der Gehilfen und Angestellten
des deutschen Buchhandels.
/. Hauptverbände.
Allgemeiner Deutscher Buchhandlungsgehilfen-
verband. Jur. Person. Sitz Leipzig.
Der Verband besteht seit 1872. Er ist eine parteipolitisch und
religiös neutrale Gewerkschaft. Die ordentlichen Mitglieder des Ver-
bandes haben ohne besonderen Beitrag volle Mitgliedsrechte im
Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband. .
Der A.D.B.V. sorgt in Verbindung mit dem D.H.V. für die
Ertüchtigung der Berufskollegen. Es werden überall Fachvorträge
gehalten und Unterrichtskurse veranstaltet, sowohl allgemeinen als
auch besonderen fachwissenschaftlichen Inhalts. Besichtigungen, Stu-
dienfahrten, Lichtbildervorträge, Literarische Abende dienen eben-
falls der weiteren Fortbildung und Belehrung. Die Mitglieder erhalten
die 14tägig erscheinende „Deutsche Handels-Wacht“ mit den Bei-
lagen „Kaufmännische Praxis“ und „Volkstum und Leben“, sowie die
monatlich erscheinenden „Mitteilungen“ kostenlos zugesandt. Gegen
eine geringe Bezugsgebühr werden die Monatsschriften „Der Kauf-
mann in Wirtschaft und Recht“ und die „Welt des Kaufmanns“
yeliefert.
Der Verband unterhält eine Stellenvermittlung; seine Notstands-
unterstützungskasse sieht folgende Leistungen vor: Begräbnisgeld,
Invalidenunterstützung, eine Witwen- und Waisenrente, Kranken-
unterstützung und Altershilfe.
Als eine andere beachtliche soziale Einrichtung besteht seit dem
Jahre 1909 die Krankenkasse Deutscher Buchhand-
lungsgehilfen, Ersatzkasse Leipzig; sie beifreit von der
Zugehörigkeit zu einer Ortskrankenkasse. Die Mitglieder haben den