Full text: Finanzen

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Nr.2 — Tag der Ausgabe: Berlin, den 16. Jamuar 1923 
bei den d &n Poriahr übernommenen Einnchme in Ansehung der Ausgaben: 
resten oder Beständen zu verrechnen sind, sind ge— p: 
krennt von den übrigen Einnahmen und Ausgaben 1. de zWieckis geleisteten Ausgaben (.Ist-Aus— 
als außerplanmäßsig nachzuweisen. gabe), 
2. die auf Grund des 8 30 in das folgende Jahr 
zu übertragenden Bestände (Reste), 
3. die Summe der Ist-Ausgabe und der Ausgabe— 
Reste, 
4. der im Haushaltsplan angesetzte Ausgabebetrag 
(Soll⸗Ausgabe), 
5. die aus dem Vorjahr übernommenen Bestände, 
z. die Summe der Soll-Ausgabe und der über— 
nommenen Bestände, 
7. der Mehr- oder Minderbetrag der Summe 
unter Nr. 3 gegenüber der Summe unter Nr. 6, 
3. der Betrag der zu genehmigenden Haushalts— 
aberichreitung oder außerplanmäßigen Aus— 
gabe. 
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8 76 
Als Überschreitung werden alle Ausgaben an— 
sesehen, die über die Ansätze der einzelnen Titel des 
Zaushaltsplans bei Berücksichtigung etwaiger Reste 
»ze Vorjahrs hinausgehen. Eine Überschreitung 
iegt nicht vor, wenn die Mehrausgabe bei einem 
Atel durch die Minderausgabe bei einem anderen 
m Haushaltsplan als mit ihm gegenseitig deckungs— 
faͤhig bezeichneten Titel ausgeglichen wird. 
8 78 
In der Reichshaushaltsrechnung sind auch die 
zach der vorigen Rechnung übernommenen und die 
n die folgende Rechnung übergehenden Bestände 
owie die der Kasse als Betriebsmittel überwiesenen 
veldbestände nachzuweisen. 
877 
In der Reichshaushaltsrechnung sind bei den ein— 
zelnen Titeln sowie bei den Schlußsummen je in 
iner besonderen Spalte anzugeben 
in Ansehung der Einnahmen: 
die wirklich eingegangenen Einnahmen (Ist⸗ 
Finnahme), 
Einnahme-Reste, d. i. der Betrag, um den die 
Einnahmen hinter dem Anschlag zurückgeblieben 
siind, soweit es sich nicht um Einnahmen 
jandelt, die bei den Einnahmeabschnitten des 
'olgenden Rechnungsjahrs zu verbuchen sind, 
die Summe der Ist-Einnahme und der Ein— 
nahme⸗Reste, 
der im Haushaltsplan angesetzte Einnahme— 
betrag (Soll-Einnahme), 
5. die aus dem Vorjahr übernommenen Ein— 
nahme⸗Reste, 
3. die Summe der Soll-Einnahme und die über— 
aommenen Einnahme-Reste, 
der Mehr⸗- oder Minderbetrag der Summe 
unter Nr. 3Z gegenüber der Summe unter Nr.6; 
879 
Der Reichshaushaltsrechnung sind beizufügen 
. eine Nachweisung über den Gesamtbetrag der 
bei den einzelnen Verwaltungszweigen infolge 
gesetzlicher Bestimmung oder mit gesetzlicher 
Ermächtigung oder durch Beschluß der Reichs- 
dereng niedergeschlagenen Beträge (88 533, 
54); 
eine Nachweisung der im Haushaltsplane nicht 
vorgesehenen Einnahmen aus der Veräußerung 
non reichsseigenen Sachen oder Rechten. 
Die Vorlegung der Nachweisung zu 1 kann mit 
Zustimmung des Reichsstaags und des Reichsrats 
interbleiben. 
880 
Aber- und außerplanmäßige Ausgaben (88 73, 74) 
ind in einer Anlage zur Reichshaushaltsrechnung 
u begaründen.
	        
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