Full text: Finanzen

203 
. 
IJ 7F 259 
chsgesetzblatt 
Teil 
1926 Ausgegeben zu Berlin, den 22. Juni 1926 Nr. 35 
Juh alt: Bekanntmachung der Verordnung zur Abänderung der Bestimmungen über die Vergnügungssteuer in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 7. Juli 1923 und der Abänderungsperordnung vom 10. Äüpril 1924. Vom 12. Juni 1926 6. 259 
Bekanntmachung des Textes der Bestimmungen über die Vergnügungssteuer. Vom 12. Juni 1926.......... S. 262 
Verordnung über die Abfindungen für Unfallrenten. Vom 14. Juni 1926. ......... 375353 S. 269 
Verordnung über Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes in der Unfallversicherung. Vom 14. Juni 1926. S. 271 
Verordnung über Kleinbetriebe der Fischerei in der See⸗Unfallversicherung. Vom 14. Juni 1926. ......... S. 272 
Verordnung zur Durchführung der Unfallversicherung. Vom 14. Juni 1926. ..................42.. 6. 272 
Bekanntmachung über die Ausprägung von Reichssilbermünzen im Nenubetrage von Z Reichsmark. Vom 
Bekanntmachung der Verordnung zur Abänderung der 
Beftimmungen über die Vergnügungssteuer in der 
Fafsung der Bekanntmachung vorm 7. Juli 1923 
Reichsgesetzbl. JIS. 583) und der Abänderungsver⸗ 
Adnung vom 10. April 1924 (Gteichsgesetzbl. 1S. 411. 
Vom 12. Juni 1926 
Auf Grund des 814 des Finanzausgleichsgesetzes in 
der Fassung der Beanntmachung vom 27. April 1926 
Reichsgesebbl. J S. 203) hat der Reichsrat in seiner 
Sitzung vom 10. Juni 1926 die nachstehende Verord— 
nuůg zur Abänderung der Bestimmungen über die Ver— 
gnügungssteuer erlassen. 
Berlin, den 12. Juni 1926. 
Der Reichsminister der Finanzen 
In Vertretung 
Vopitz 8 
Berordnung zur Abänderung der Bestim— 
mungen über die Vergnügungssteuer in der 
Faffung der Bekanntmachung vom J. Juli 
1023 GKeichsgesetzbl. J S. 583) und der Ab⸗ 
anderungsverordnung vom 10. April 1924 
(Reichsgesetzbl.l S. 411). Vom 10. Juni 1926. 
Die Bestimmungen über die Vergnügungssteuer in 
der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1923 
Reichsgesetzbl. J S. 583) und der Abänderungsverord⸗ 
mung om' 10. April 1924 Gteichsgesetzbl. IS. 411) 
werden wie folgt geändert: 
I. Im Artikel II 81 erhält Abs.2 folgende Fassung: 
(2) Als steuerpflichtige Vergnügungen im Sinne 
des Abs. 1gelten insbesondere folaende Veran— 
staltungen: 
1. Tanzbelustigungen, Kostümfeste, Maskenbälle, 
2. Volksbelustigungen, wie Karusselle, Velodrome 
u. dol., Schaukeln, Rutsch⸗ und ähnlicht 
Wierzehnter Tag nach Ablauf des Ausgabetaas: 6: Iuli 1926) 
Reichsgesetzbl. 19261 
Bahnen, Hippodrome, Schießbuden, Geschick— 
lichkeitsspiele, Würfelbuden, Veranstaltungen 
zuin Ausspielen von Geld oder Gegenstaͤnden, 
Slücksräder, Schaustellungen jeglicher Art sowie 
Ausstellungen und Museen, soweit sie Erwerbs— 
zwecken dienen, Figurenkabinette, Panoramen, 
Hanoptiken, Vorführungen abgerichteter Tiere, 
Menagerien u. dgl; 
Zirkus⸗, Spezialitäten-, Variete-, Tingeltangel⸗ 
—— 
Vorrichtungen zur mechanischen Wiedergabe 
musikalischer Stücke oder Deklamationen , 
Rundfunkempfangsanlagen; 
sportliche Veranstaltungen; 
Vorführungen von Licht- und Schattenbildern, 
soweit sie Erwerbszwecken dienen, Puppen— und 
Marionettentheater; 
Vorführungen von Bildstreifen; J 
Theatervorstellungen, Ballette/ 
Konzerte und sonstige musikalische und gesang⸗ 
liche Aufführungen, Vorträge, Vorlesungen, 
Deklamationen, Rezitationen, Vorführungen 
der Tanzkunst. 
3 
4 
5. 
6. 
7. 
8 
9. 
10 
2. Im Artikel 182 
a) wird in Nr. 1 das Wort „ausschließlich“ ersetzt 
durch das Wort „hauptsächlich““ 
b) werden in Nr. 7 die Worte „Nr. 5 bis 7 
ersetzt durch die Worte „Nr. 7 his 10 
3. Im Artikel II 83 Abs. 1. erhält Nr. 3 folgende 
Fassung: 
3. Als Sondersteuer von der Bruttoeinnahme. 
4. Im Artikel II 84 
a) wird die Überschrift wie folgt geändert: 
V Anmeldung, Sicherheitsleistung ; 
b) wird im Abs. 1 Satz 1 die Bezeichnnng „Ra“ 
ersetzt durch die Bezeichnung „A, 
e) werden im Abs. 5 die Worte „bei der An— 
meldung“ gestrichen.
	        
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