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270 Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1926, Teil..
Im Falle der Gewährung von Kinderzulagen (Fc5cB0 Erfolgt die Abfindung nach 8617 Abs. J der Reichs—
Abs. 2, 8 6569b6 der Reichsversicherungsordnung) gilt versicherungsordnung, so erhöht sich das Abfindungs—
als Jahresrente im Sinne der Absätze 1 bis 3 der apital nach Abs. 1,3 um 10 vom Hundern Der Zu⸗
Jahresbetrag der Rente ohne Kinderzulage. Das Ab- chlag für Kinderzulagen nach Abs. 4 bleibt unberührt.
findungskapital erhöht sich um den Kaͤpitalwert der
Kinderzulage. Der Kapitalwert der Kinderzulage wird I. Berechnung des Abfindungskapitals
nach Ziffer IIb Waisenrenten) berechnet; er darf jeddhbebei vinterbliebenen
nicht größer sein als der Betrag, der sich ergeben 2. Witwenrenten ——
würde, wenn auch die Kinderzulage als Verletztenrente Für die Jahresrente 1, die am Tage der Abfindung
nach der Tabelle unter J abgefunden würde. bezogen wird, beträat
bei einem das Ab—
Alter der 5
Witwe von findungs
.. Jahren kapital
bei einem
Alter der A
vilwe den indunge
. Jahren kapital
bei einemdas Ab—
Alter der
Witwe von *
... Jahren! kapital
bei einem
Alter der Ab
Vitwe von sin ungs⸗
.. . Jahren kapital
bei einem das Ab⸗
Alter der
Witwe von findungs
... Jahren kapital
bei einem das Ab⸗
* ihpnge
... Jahren kapital
68 7,02 81 64
606 32 344
70 6,40 83 3,26
6,11 —24 310
82 85 295
5,54 36 2,280
27 37 2,66
5,01 v“8 2,88
4. 4 76 9 240
j 52 30 2,20
28 4,28
79 4,06
do 34
Aaw, b. Waisenrenten
Für die Jahresrente 1, die am Tage der Abfindung bezogen wird, beträgt
6 J
R
93
*
26
5
*
38
,84
821
46
J
„oo
12
9,34
9,59
9,86 T
10,15 39
10)48 j 49
10,84 41 —
2,24
1566
2,07
2,44
12,77
183,05
„31
58
272
Is86
13,06
14,01
14,01
42
483
*
8
13,03
13,84
271
12,56
38
18
37
78
47
20
1
—1
30
10,98
10,66
1032
9,08
⸗
Asas
Vs1
v
64
831
as
6
3
bei einem b 8 Ab⸗
Alter der i
Waise von in ang
.. Jahren l kapital
bei unm das Ab⸗
A⸗e findungs
... Jahren! kapital
bei einem
Alter der
Waise von
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das Ab⸗
indungs⸗
kavital
bei einem
Alter der
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..Jahren
das Ab⸗
findungs⸗
kapital
bei einem das Ab⸗
Alter der
waise von intungs
.. Jahren kapital
bei einemdas Ab—
Alter der
Waise von **
.. Jahren! kapital
O 8,87
7 9,66
2 9,41
3 8,98 6 7,12
4 8,38 ) 7642
5 7,77 8 5,69
9 1331 11 3
10 4,10 12 237
113 1,45
14 O,49
Wird eine Waise abgefunden, die das fünfzehnte
Lebensjahr überschritten hat und sich in Schul⸗ oder
Berufsausbildung befindet, so betraͤgt das Abfindungs⸗
kapital das Doppelte der Jahresreme. *
Wird eine Waise abgefunden, die das fünfzehnte
Lebensjahr überschritten hat und die infolge koͤrper⸗
licher oder geistiger Gebrechen außerstaͤnde ist, sich selbst
zu erhalten, so beträgt das Abfindungskapital das
Zehnfache der Jahresrente.
Wird eine Waise abgefunden, die das fünfzehnte
Lebensjahr noch nicht überschritten hat und von der
angenommen werden muß, daß sie nach Vollendung
des fünfzehnten Lebensjahrs infolge körperlicher oder
zeistiger Gebrechen außerstande sein wird, sich selbst zu
Thalten, so erhöht sich das nach Abf. 1 berechnete Ab⸗
indungskapital um das Zehnfache der Jahresrente.
e. Renten von Verwandten aufsteigender Linie
Für die Jahresrente 1, die am Tage der Abfindung
bezogen wird, beträgt
bei einem
Alter des
Bezugs⸗
berechtigten
von
... Jahren
das Ab⸗
indungs
kapitäl
gei einem
Alter des das Ab⸗
Bezugs⸗
oerechtigten — findungs
von kapital
.Jahren
bei einem
Alter des
Bezugs-
ʒerechtigten
von
... Jahren
das Ab⸗
indungs⸗
kavital
bei einem
Itn de8das Ab-
ezugs⸗
berechtigten sinduugs
obn kapital
... Jahren
bei einem
Alter des
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berechtigten
von
. Jabren
das Ab⸗
findungs·
kapital
bei einem
Alter des das Ab—
Bezugs⸗
————— findungs—
von kapital
ahren
30
3
—
8
——
8
7,63
7,48
7,23
17,03
3.82
/61
6,80
6,17
805
—15,72
13.48
42
8
24
—*0
273
2547
4,20
2,02
63
13,34
1206
1275
71
—
89
553
14
2,18
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1L,80
16
O,8
10,52
10,18
8,84
437
62
18
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66
—
„92
811
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7
7
3,02
5,78
485
18
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/67
48
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3,08
376
81
82
83
3
27
28
—
90
3,55
—
„36
3, 18
301
2,85
2,70
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21
13
J
——
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59
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