Semeinde — Gemeindeverband:
Michtzutreffendes ist zu durchstreichen)
Personalstand der Kammereiverwaltungen)) am 31. März 1927
Muster BI
Amagebogen2
Zahl der planmaͤßzigen Beamten (einschl. Lehrer)
Zahl der außerplanmäßigen
Beamten und Beamtenanwärter
Zahl der Angestellten für
dauernde Verwaltungszwecke
Zahl der uebenberuf⸗
ich und ehrenamtlich
on der Geineinde (dem
Gemeindeberband)
eschäftigten Beamten
und Angestellten
Verwaltungszweige?)
entsprechend den Besoldungsgruppen (Einzelgehältern) der Reicksbesoldun- sordnuno
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Insgesamt
60
—
J. Allgemeine Verwaltung. .....
II. Polizeiverwaltung. ... ....
III. Schulwesen ...............
l. Schulverwaltung im allge—
meinen ................
2. Volks-⸗, Fortbildungs- und
mittlere Schulen .........
a) von der Gemeinde besoldet
b)mit gemeindlichen Zu—
schüssen besoldet ) ......
3. Sonstige Schulen ........
V. Kirche, Kunst und Wissenschaft
Bauverwaltung
1. Bauverwaltung im allge—
meinen (s. VI 1 Hauptbogen)
2. Sonstiges Bauwesen ......
Allgemeine Förderung der Wirt—
schat eane
Wohlfahrtspflege (einschl. Woh⸗
nungswesen und Gesundheits-
wesen
. Wohlfahrtsamt, Jugendamt,
Gesundheitsamt, Wohnungs⸗
amt (Verwaltungsdienst). ..
2. Wohlfahrtspflege und Ge—
sundheitswesen (Pflegedienst)
—DD—
Wohlfahrtspflege und Gesund⸗
——
IXb. Sonstige gemeinnützigeAnstalten
und Einrichtungen. .........
X. Finanz- und Steuerverwaltung
(einschl. Vermögensverwaltung)
Summe 1—X....
Auf der Rückseite (Seite 4):
Noch: Personalstand der Kämmereiverwaltungen am 31. März 1927
Anzahl
Ruhegehalt empfangende
Beamte.. .........
V. u.
VI.
Lehrer ......
Wartegeld empfangende
Beamte............ ....
Lehrer ...
VIII.
Ruhegehalt empfangende Angestellte
Witwen- und Waisengeldempfänger
Arbeiter für dauernde Verwaltungszwecke. ...............
Ruhelohn empfangende Arbeiter ...
Bemerkungen:
i) Zu den Beamten der Kämmereiberwaltungen (vgl. Haupthogen A) rechnen auch die Beamten, welche die Aufsicht über die Betriebs⸗
verwaltungen führen, jedoch nicht die Beamten der Betricbsverwaltungen (vgl. Hauptbogen B). *
Werden die Beamten und Angestellten nicht nach den Gruppen der Reichsbesoldunasordnung besoldet, so sind sie bei der Gruphe
aufzuführen, die ihrer Besoldung eutspricht.
Unter Bemerkungen ist auzugeben, wichiel Beamte jeder Besoldungsgruppe —— neben den auf die Gruppe entfalleuden Bezügen —
Sonderzulagen, Sondervergütungen, Ausgleichungsgelder, Dienstaufwandsentschädiqungen, Kleidergelder u. dal. in irdendeiner
Form erheolten und wie diese geredgelt sind
Die Beamten und Angestellten sind hier bei dem Verwaltungszweig aufzuführen, bei deim im Hauptbogen ihre Beseldung nach⸗
gewiesen ist falls sich ihre Tätigkeit auf mehrere Verwaltungszweige erstreckt, sind sie bei dem Verwaltungszweig aufzuführen,
für den sie vornehmlich tätig sind.
Hier sind diejenigen Lehrer aufzuführen, deren Besoldung durch das Land, eine zwischengemeindliche Ausgleichskasse u. dgl. (Landes⸗
cchuttasse usw.) ecfolgt, aber zu einem Teil von der Geineinde zu tragen ist. Bildet die Gemeinde mit auderen Gemeinden einen
hesamtichulberband, id sind die Lehrer des Gesamtschulberbandes nicht einzusetzen
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