rechtes des ersten Viertels des 20. Jahrhunderts bestehe, Darin |
geben wir ihnen gerne recht,
Ich habe aber nicht nur die Absicht, Ihnen zu zeigen, wie jeder
Staat durch die Verschärfung des Kriminalstrafverfahrens gegen die
revolutionäre Bewegung zu kämpfen sucht. Ich möchte außerdem
hervorheben, daß die Regierungen sich trotz allen nationalen Ge-
setzgebungen vor dem Drange und dem Widerstande der Arbeiter-
und Bauernmassen nicht sicher und auch nicht stark genug fühlen,
um die revolutionäre Stimme zu ersticken und die proletarischen
Organisationen zu zerschmettern, solange sie einzeln dastehen. Seit
einigen Jahren, besonders nach dem Kriege, denkt man im Völker-
bunde und auch in allen Kommissionen der Intellektuellen, die
sich hinter den Kulissen des Völkerbundes und der juridischen Kon-
gresse versammeln, daran, einen internationalen Krimi nal-
Serichtshof zu bilden.
Sie wissen, daß viele Menschen nicht daran glauben, daß das
Gespenst des Krieges in den diplomatischen Kanzleien wieder
herumschleicht, Sie glauben auch nicht an die Möglichkeit einer
internationalen Organisation für die Unterdrückung der revolutio-
nären Bewegung, Viele glauben, daß es zu viele Gegensätze unter
den bürgerlichen Staaten gibt und daß es ihnen nicht gelingen wird,
einen internationalen Kriminalgerichtshof zu bilden.
Nachdem ich diese Frage studiert habe, kann ich Ihnen sagen,
daß diese Frage schon reif ist. Vom juridischen Standpunkte
aus ist man mit derselben fertig; jetzt hat man sie nur politisch zu
verwirklichen, In der Tat wurde am ersten internationalen Kongress
des Kriminalrechtes, der im vorigen Jahr in Brüssel abgehalten
wurde, diese Frage wieder erörtert. Für diesen internationalen Ge-
richtshof handelt es sich nicht nur darum, die Verbrechen des inter-
nationalen Gemeinrechtes, wie der Mädchenhandel, Falschmünzer-
werkstätte usw., zu strafen. Es handelt sich darum -— und das ist
der Hauptzweck der Arbeit, welche dieser internationale Gerichts-
hof leisten wird, wenn wir gegen eine Bildung nicht genug kämpfen —,
einen Gerichtshof zu schaffen, der gegen die internationale revolu-
tionäre Propaganda und gegen die internationalen Arbeiterorgani-
sationen den Vernichtungskampf führen soll. Eine sehr lange Dis-
kussion fand statt, aber man diskutierte nicht nur über die
Organisation, sondern über die Kompetenz dieses internationalen
Gerichtshofes,
Was wird aber die Kompetenz dieser Einrichtung. der inter-
aationalen Justiz sein?
Ich habe. zu wenig Zeit, um alle Phrasen dieser. Diskussion zu
schildern, Ich beschränke mich darauf, die Worte eines italienischen
Delegierten, des Senators Garofalo, zu zitieren, Nachdem er alle
Verbrechen, die zu der Kompetenz des internationalen Kriminal-
gerichtshofes gehörten, aufgezählt hatte, fügte er hinzu:
„Dasselbe gilt für die Verbrechen, die von
den Kommunisten vollbracht werden, gegen
welche alle zivilisierten Völker heutzutage
Senötigt sind, einen ununterbrochenen Kampf
zu führen; für die bolschewistische Agitation,
für die Terrorakte, Attentate gegen die
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