daß als eine der wichtigsten Waffen auch mir die Mobilisierung der
Deffentlichkeit erscheint. Ganz besonders trifft das auf die Balkan-
länder zu.
Wie soll und wie kann man da nun vorstoßen? Bei vielen ver-
schiedenen Anlässen sind wiederholt Anwälte und Delegationen nach
den Balkanländern gekommen. Schon daraus kann man ersehen,
welches große Interesse die europäische Oeffentlichkeit an den Vor-
gängen auf dem Balkan nimmt, Ich bin nun der Meinung, daß sich
die IRH ein sehr großes Verdienst erwerben könnte, wenn sie nicht
nur die Terrorfälle auf dem Balkan in anderen Ländern der Oeffent-
lichkeit unterbreitet, sondern wenn sie die Entsendung von Anwälten
und anderen prominenten Persönlichkeiten anregt, fördert und unter-
stützt, Dabei muß man sich darüber klar sein, daß es sich bei der
Entsendung von Anwälten fast in keinem Falle um eine aktive Teil-
nahme an der Verteidigung handeln kann; da stehen die Gesetze ent-
gegen, Es soll aber nicht unerwähnt bleiben, daß gerade über die
Frage, ob ein ausländischer Anwalt die praktische Verteidigung in
den Balkanländern ausüben kann, noch große Unklarheiten bestehen.
Ich bin z. B. zu einem rumänischen Prozeß gekommen, ohne die
rumänischen Verhältnisse zu kennen, und habe mich an die rumäni-
schen Advokaten gewandt. Sie sagten: es ist zulässig, daß ein aus-
ländischer Advokat verteidigt, Der Präsident der Advokatenkammer
hat mir versprochen, daß er im Namen der rumänischen Anwaltschaft
diese Frage aufwerfen wird. Uebrigens hielt ich die Frage der for-
mellen Zulassung als Verteidiger nicht für nebensächlich, Ich habe
dann drei Tage dem Prozeß beiwohnen können und wurde dann ver-
haftet. Ich werde auf diesen Fall am Schluß noch zurückkommen.
Der Sinn einer Delegation kann vor allen Dingen nur der sein:
der ausländische Anwalt stellt das öffentliche Gewissen des Aus-
landes dar, Aus diesem Grunde soll man aber nur die Entsendung
von wirklichen internationalen Persönlichkeiten anregen, sonst wird
der Zweck verfehlt, Ich kann aus persönlichen Erfahrungen sagen,
daß man mit den ausländischen Verteidigern, wenn sie aus einem
solchen Lande wie Oesterreich kommen, sehr kurzen Prozeß macht.
Wenn man auch nicht immer verhaftet wird, wie das bei mir der Fall
war, so wird man‘ sicher kurz und bündig ausgewiesen, manchmal
sogar unter unangenehmen Begleitumständen, wenn auch schließlich
nicht immer von solchen wie in Bulgarien und Rumänien, wo man den
Rechtsanwälten Bomben in die Wohnung gelegt hat. Ist der Anwalt
dagegen aus Frankreich oder England, dann sind die Herrschaften
aus den Balkanländern schon etwas vorsichtiger, Die öffentliche Mei-
nung dieser Länder hat noch eine Bedeutung in diesen Ländern.
Dabei kann es natürlich, wie in Rumänien, vorkommen, daß Personen
von wirklichem nationalen und internationalen Ruf, wie Henri Bar-
busse, auch ausgewiesen werden, wenn auch in höflicher und bemän-
telter Form.
Ich bin weiter der Meinung, daß nach Möglichkeit stets zwei An-
wälte angefordert werden sollen, Ich stütze mich bei diesem Ver-
langen wieder auf meine Erfahrungen, Zum besseren Verständnis
möchte ich ein persönliches Erlebnis vortragen.
Ich habe über den ersten Teil meiner Rumänienreise bereits
berichtet,