thumbs : Die deutsche Hausindustrie

§  1.  Gewerkvereine

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Regelung  geradezu  hingedrängt  wurden.  Mit  Recht  fagt  Th.  Brauer:  „Die
indirekte  Wirkfamkeit  der  Gewerkfchaften  kommt  in  nichts  mehr  zum  Ausdruck, ­
  als  in  den  für  die  Heimarbeiter  erzielten  Verbefferungen.  Die  für  diefe
,Ärmften  der  Armen“  in  der  Öffentlichkeit  unternommenen  Schritte  wären  ohne
durchgreifende  Mitwirkung  der  Gewerkfchaften  einfach  undenkbar  gewefen.“  x )
Bei  dem  gewerkfchaftlichen  Wirken  ift  allerdings  hinfichtlich  der  fozialdemokratifchen
  und  der  pofitiv  gerichteten  Gewerkfchaften  eine  Unterfcheidungslinie
  deutlich  bemerkbar,  die  durch  die  entgegengefetzten  Anfchauungen
über  den  volkswirtfchaftlichen  Wert  der  Heimarbeit  gezogen  ift.  Was  die  radikalen ­
  Gewerkfchaften  wollen,  fagt  deutlich  ein  Bericht  der  Generalkommiffion,
der  dem  II.  Internationalen  Heimarbeitskongre(z  in  Zürich  (1912)  vorlag:
„Obwohl  in  den  gewerkfchaftlichen  Kundgebungen  (der  fozialdemokratifchen
Einzelverbände)  eine  verfchiedenartige  Stellungnahme  zur  Heimarbeitfrage
zum  Ausdruck  kommt,  fo  ift  doch  der  gemeinfame  Grundton  die  Überzeugung
von  der  Gemeinfchädlichkeit  der  Heimarbeit  und  von  der  Notwendigkeit
ihrer  Bekämpfung  und  Befeitigung.  Wird  diefe  Befeitigung  oder  Reglementierung ­
  der  Heimarbeit  auch  in  erfter  Linie  von  der  Gefetzgebung  und  den  Regierungen ­
  erwartet,  fo  haben  doch  zahlreiche  Gewerkfchaften  auch  unmittelbar
auf  die  Heimarbeit  einen  Einflujz  auszuüben  verfucht.  Nachdem  der  erfte
grojze  Verfuch,  die  Heimarbeiter  für  die  gewerkfchaftliche  Organifation  zu
gewinnen,  beim  Konfektionsarbeiterftreik  des  Jahres  1896  fehlgefchlagen
war,  konzentrierten  fich  freilich  die  nächften  gewerkfchaftlichen  Hoffnungen
auf  ein  Verbot  der  Heimarbeit,  und  da  die  Gefetzgebung,  wie  fich  bald  danach
zeigte,  hier  völlig  verfagte,  fo  wurde  verfucht,  diefes  Ziel  auf  gewerkfehaftlichem
  Wege  zu  erreichen.“  Aus  diefer  Stellungnahme  erklären  fich  die  mitunter ­
  fehr  fcharfen  Bedingungen  in  Tarifvereinbarungen,  die  die  Heimarbeit
aufs  äufzerfte  einfehränken  und  fchliefzlich  den  Arbeitgebern  ganz  verleiden
follen.  —  Die  übrigen  Gewerkfchaften,  insbefondere  die  chriftlichen,  gehen
von  der  Überzeugung  aus,  da(z  die  Heimarbeit  niemals  ganz  auszutilgen  ift
und  auch  nicht  ausgetilgt  werden  darf,  dafz  im  Gegenteil  ihre  Erhaltung  bis
zu  einem  gewiffen  Grade  im  Intereffe  vieler  Perfonen  liegt,  die  zu  anderer  Arbeit ­
  aus  verfchiedenen  Gründen  nicht  fähig  find,  und  da(z  für  das  Gebiet  der
zu  erhaltenden  Heimarbeit  eine  gefunde  Reform  zu  erftreben  ift.  Daher  gehen
fie  bei  ihren  tariflichen  Vereinbarungen  ftets  auf  eine  Befferftellung  der  Heimarbeit
  aus;  zu  einer  Erfchwerung  und  Verdrängung  der  Heimarbeit  durch  andere
Produktionsformen  würden  fie  nur  dann  ihre  Hand  bieten,  wenn  die  Heimarbeit
eine  offenfichtliche  privat-  und  volkswirtfchaftliche  Schädigung  bedeutete.

*)  Th.  Brauer,  Gewerkfchaft  und  Volkswirtfchaft,  Jena  1912,  67.
            
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