378 II. WbjOnitt: Erlöfdhen der Schuldverhältnifie.
war bejaht von Schollmeyer Bem. 1 zu $ 373, Vertmann, Bem. 3 zu $ 373. Man wird
diefen Auslegern beitreten miüfien, da nicht? im Wege {teht, audh ein unter gewiffen Wor-
behalten gemachtes Angebot anzunehmen. Doch hat der @®läubiger, wenn er die Heraus
gabe der hinterlegten Sache begehrt, der Hinterlegunasitelle den Beweis zu führen,
daß er die Gegenleiftung bewirkt habe.
Durch eine ee CO mit Vorbehalt wird daZ Recht des Schuldners, auf x“
nahme der Gegenleiftung zu fagen, nicht berührt. Zu Unrecht meint Schollmeyer Dem. df
zu S 378, daß er dann, um die Einrede de8 nicht erfüllten Vertrages oder des Bene .
behaltungsSrechtS auszufchließen, feinerfeitS auf das Recht zur a“ des & inter“
legten verzichten mitjfe (S 376, 1). Bol. dagegen Dertmann. Bem. 2. Der, Gläubi0®
Ta LA durch feine Unnahmeerklärung das Ergebnis eine8 folden Verzichts felOf
erbeitühren.
8 8374.
Die Hinterlegung hat bei der Hinterlegungsftielle des Leiftungsort$ zu
erfolgen; GHinterlegt der Schuldner bei einer anderen Stelle, fo hat er dem
Gläubiger den daraus entfjtehenden Schaden zu erfegen.
Der Schuldner Hat dem Gläubiger die Hinterlegung unverzüglich anzuzeigel”
im Falle der Unterlafiung ift er zum Schhadenserjaße verpflichtet. Die Anzeige?
darf unterbleiben, wenn fie unthunlih ift.
&. 1, 278 M6f. 1; II, 328; IN, 368.
ii. Die Errichtung Sffentlider Hinterlegungsitellen fowie die U ung Der
Getben und fachlidhen Zuftändiagkeit Dieter Stellen ilt AT
überlaffen.
Val. die Bem. zu den Art. 144 und 145 E®. Für Preußen Hinterl.D. vom
14. März 1879 mit vg BGB. Art. 84 und 85 und et 76 of. für Bayer X
Urt. 167 Nr. XXI AG. 3. BOB. und die SinterLE. vom 18. Dezember 1899 (Becher 1, 11
S. 166ff.). Die Jonitigen Ausführungsgejebe Kiebe Bem. 3 zu Art. 144 ES.
Su den Fällen der SS 1082, 1392, 1667, 1808, 1814, 2216 BOB. ft Hinterlegung
bei der KeidhsSbank zulöflig. ;
‚3 Ort der Hinterlegung. Schadenserfakpflicht des Schuldners. Die
Hinterlegung muß bei der für den Qeifltungsort zujtändigen Hinterlegungsitele
erfolgen. Qinterlegt der Schuldner bei einer anderen Stelle, fo treten zwar, fofern über“
haupt bei einer N e anerkannten Sinterlegungsftelle hinterlegt murde, die gefeß“
lien Wirkungen der A (88 378, 379) ebenio ein, al8 wenn bei der zuftändigel
Stelle hinterlegt worden wäre, allein der Schuldner hat dem Öläubiger_den Schaden
zu erfeben, der diefem daraus entfteht, daß nicht bei der zuftändigen Stelle hinterlegt
worden ift, 3. B. die etwaigen Mehrkojten der Erhebung.
Neber den Leiftungsort f. 8 269, über den Schadenserfjaß die 88 249 ff
3, Anzeigepfliht. Der Schuldner muß dem Gläubiger die Hinterlegung uNV ex“
züglich (8 121) anzeigen, Die Unzeige ift ein einfeitiges, empfangSbedürftigeß KechtS-
gefchäft ($8 130-—132). Durch die Unterlaffung oder Verzögerung der Anzeige werden
bie gefeßliden Wirkungen der Hinterlegung (SS 378, 37 nicht berührt, der Schuldner
aber wird zum Schabenserfake verpflichtet. N
Eine a der Benachrichtigung den HinterlegungsS{hein beizufügen,
befteht nicht. ROSE, vom 6, Mai 1903 in Iur. Wicdhr. 1903 Beil. 79. £
N Die hayır. HinterL.O. erklärt in $ 22 die SinterlegungSitelle auf Antrag DES
Schuldner8 für verpflichtet und, fall der Schuldner nicht binnen 3 Monaten nach uf
jorderung den Nachweis der GEritattung der Anzeige bringt, auch ohne nt für
ermächtigt, die Anzeige im Namen des Schuldners zu bewirken. Becher IN, 11 ©. 170.
AB untunligd wird eine Anzeige in der Kegel dann zu a Tein, wenn 6
va Beh iM Bufteluna erfolgen fönnte (1. & 132 ht. 2. ferner Ben.
zu , 286. 1 .
Erfolgt die Hinterlegung wegen Ungewißheit des Schuldner8 darüber, wer bon
Mehreren der Berechtigte it, fo it die Anzeige, foweit tunlidh, an alle dem Schuldner
befannten Sordberungsvrätenbenten zu erftatten,
8 83756,
Sit die hinterlegte Sache der Hinterlegungsftelle dur die Poft jüberfendet
worden, fo wirkt die Hinterlegung auf die Zeit der Aufgabe der Sache zur Bolt zurüd.
& IL 2924: III, 369.