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für jede Linie auf die Selbstkosten unter Bedachtnahme auf
die Rentabilität aufbaut. ,
Transporte, welcher Art immer, unter den Selbstkosten
zu befördern, kann weder von einer Lokalbahn
beabsichtigt, noch ihr zugemutet werden, und soll deshalb
grundsätzlich ausgeschlossen. sein.
Davon wäre nur in besonderen Fällen eine Ausnahme
zuzulassen z. B. wenn der Personenverkehr so gering wäre,
daß die Selbstkosten ganz abnorm hoch sich stellen und eine
Überwälzung des Defizites auf den Güterverkehr vorgenommen
werden muß,
Soll eine Lokalbahn lebensfähig sein, dann muß das
Unternehmen schon in ‚den ersten Betriebsjahren mindestens
jenen Betrag rein verdienen, welcher zur Verzinsung und
Tilgung des Prioritätsanlehens erforderlich ist. Im großen
Durchschnitte reichen hiezu für ökonomisch gebaute Linien
rund K 3000 für 1 Betriebskilometer aus und wären die
Tarife so zu bemessen, daß die Einnahmen außer den Selbstkosten
auch noch diesen Betrag bedecken. Wenn durch die
Zunahme des Verkehres eine Verringerung der Selbstkosten für
die Leistungseinheiten eintritt, so soll eine Reduktion in den
Tarifen vorgenommen werden, jedoch erst dann, wenn die
4%/gige Verzinsung des außer den Prioritäten aufgewendeten
Aktienkapitals überschritten wird,
Für die bestehenden Linien, von welchen die Selbstkosten
und die Transportmengen genau bekannt sind, wird die
Reform der Tarife nach vorstehenden Grundsätzen leicht
möglich sein,
Für neue Lokalbahnen werden die Schwierigkeiten auch
nicht groß sein, da die Selbstkosten auf Grund der veranschlagten
Transpurtmengen nach den unter analogen Verhältnissen
anderwärts erzielten Resultaten mit genügender
Sicherheit geschätzt werden können, Um ganz sicher zu
gehen, könnte man die Tarife nur provisorisch für ein oder
zwei Jahre erstellen und das Definitivum erst nach den gewonnenen
Erfahrungen eintreten lassen.
Die Einführung der neuen Tarife würde selbstverständlich
den Beifall jener Interessenten nicht finden, die sich im
Genusse der jetzigen billigen Tarife befinden; ihr Widerstand