Full text: Sozialpolitik in Österreich 1919 bis 1923

Es liegt weiter ein Antrag vor, daß 8 1154b, der den 
Arbeitern im Falle der Krankheit den Lohn für eine Woche 
sichert, abgebaut werden soll. Dieser Paragraph ist nicht ein— 
mal eine Errungenschaft der Revolution, er beruht auf einem 
alten Entwurf des Herrenhauses und ist während der Kriegs— 
zeit durch eine Verordnung wirksam geworden. Sogar das, 
was unter dem alten Regime gemacht wurde, ist also den 
bürgerlichen Abgeordneten zu viel. 
Wir haben Arbeiterkammern, und diese Kammer für 
Arbeiter und Angestellte ist nicht zu vergleichen mit Gebilden 
desselben Namens im Ausland. Ursprünglich hat das Gesetz 
die Verkehrsangestellten nicht eingeschlossen, doch diese selbst 
haben gewünscht, daß die Kammern für Arbeiter und Ange— 
stellte auch ihre Vertretung werden, und darum wurde das 
Gesetz novelliert. Der Großdeutsche Herr Straffner glaubt 
nun läuten gehört zu haben, daß die Beiträge zu hoch seien. 
Er beantragt, daß die Verkehrsangestellten vom Kammergesetz 
ausgenommen werden, was er damit begründet, daß sie 
Personalvertretungen haben. Der Abgeordnete Straffner, 
hinter dem eine Organisation von etwa zehntausend Menschen 
— 
kehrsangestellten zu stellen. (Lachen.) Unsere Organisation 
zählt 120.000 Mitglieder! Es wurde auch dem Abgeordneten 
Straffner im Finanzausschuß die richtige Antwort gegeben; 
sein Ankrag wurde einem Unterausschuß zugewiesen, der 
hoffentlich nicht mehr tagen wird. Es handelt sich diesen 
Leuten nicht um die Beiträge für die Organisation, sondern 
darum, daß durch die Kammern für die freien Organi— 
sationen Stützpunkte geschaffen wurden und daß sie in den 
Kammern vollständig einflußlos geblieben sind, da ihre Mino— 
ritäten viel zu gering sind, als daß sie zur Geltung kommen 
konnten. Bestünde die Majorität in den Kammern aus 
Christlichsozialen und Großdeutschen, dann wären sie sicherlich 
nicht dafür, daß irgendein Teil der Arbeiter aus den Kammern 
ausgeschieden wird. (Sehr richtig!) 
Schmerglich berührt hat mich die Beratung des An— 
trages über die Novelle zum Bäckerschutzgesetz. Jahr— 
zehntelang haben die Bäcker um dieses Schutzgesetz ge— 
kämpft. Als wir in der Regierung waren, wurde ein 
Entwurf eingebracht, der mit dem Vorschlag des Genossen 
Zipper vollständig übereinstimmte und in dieser Fassung 
auch zum Gesetz erhoben wurde. Wir glaubten damit die
	        
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