fullscreen: Rechte der Hypothekengläubiger an Miet- und Pachtzinsen

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mußte, als sie hätte bieten müssen, wenn die Mietseinnahmen 
zur Bezahlung der Zinsen der beiden vorstehenden Hypo 
theken verwendet worden wären." 
14. Bromberg: Zwangsverwaltcr Kanzleirat S. schreibt: 
„Im Jahre 1911 besorgte ich 26 Zwangsverwaltnngen, 
bei denen in 10 Fällen Verfügungen über die Mieten vor 
lagen. 1912 besorgte ich 18. Dabei lagen 6 Fälle von Ver 
fügungen vor und zwar sämtlich Pfändungen durch Privat- 
gläubiger." 
15. Cassel: Zwangsverwalter L. schreibt: 
„Erst seit zwei vollen Jahren habe ich Zwangsverwal 
tungen von: hiesigen Königlichen Amtsgericht iiberwiesen 
bekommen und zwar 22 Stück. Davon war in 16 Fällen 
die Miete abgetreten oder kurz vorher gepfändet. Diese 
Grundstücke waren sämtlich in der Stadt gelegen; nur bei 
2 Stadtgrundstücken lag keine Verfügung vor. Die übrigen 
5 Grundstücke, bei denen nicht über die Mieten verfügt 
war, sind nur kleinere Vorortgrundstücke, wo Wohl aus 
Unkenntnis, Ueberrumpelung oder wegen der geringen 
Mietserträge die Verfügung unterblieb." 
16. Cassel: Zwangsverwalter Sch. schreibt: 
„Die Zahl der von mir besorgten Zwangsverwaltungen 
beträgt 68. Verfügungen über die Miete lagen vor in 
44 Fällen." 
17. Cassel: Zwangsverwaltcr F. schreibt: 
„Ich kann Ihnen nur bestätigen, daß bei den von mir 
hier in der Stadt Cassel geführten Zwangsverwaltungen 
fast ausnahmslos und namentlich auch seit der bekannten 
Reichsgerichtsentscheidung von 1906 die Mietserträgnisse 
kurz vor Einleitung der Zwangsverwaltung gepfändet oder 
abgetreten waren." 
18. Cassel: Zwangsverwalter K. schreibt: 
„Ich besorgte 1912 drei Zwangsverwaltungen. Ver- 
fügungeu über die Mieten lagen vor in allen Fällen." 
19. Chemnitz: Zwangsverwaltcr Lokalrichter P. schreibt: 
„Diese Schwindeleien durch Abtretung von Mieten, Ein 
tragung von Nießbrauchsrechten, Mietszinspfändungen sind 
auch hierorts in vollster Blüte. Schon bei Beginn des Neu 
baus wird der Nießbrauch für einen Freund eingetragen; 
das Grundstück kommt zur Zwangsversteigerung: eine 
Zwangsverwaltung kann nicht eröffnet werden wegen des
	        
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