Das englische Kreditwesen.
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Stelle der Einzelunternehmer große dauernde Qründungs- und
Finanzierungsgesellschaften getreten sind, hat sich das Geschäft der
Jobber vereinfacht, indem solche Gesellschaften den Markt der sie
interessierenden Papiere durch Vermittlung des betreffenden Jobber
dauernd beeinflussen, entweder indem sie ihn beauftragen, das an
gebotene Material zu bestimmten Preisen hereinzunehmen, oder
indem sie ihm für die von ihm vollzogenen Verkäufe die Stücke
selbst liefern.
Da die Vorschriften der Stock-Exchange den Brokers das An
noncieren verbieten, so kann jeder derselben nur mit seiner festen
Kundschaft arbeiten. Es bedarf also noch einer Organisation, die
für die möglichst lückenlose Hereinziehung weiterer Käuferschichten
sorgt. Es sind die sogenannten Outside-Brokers, die nicht Mitglieder
einer Fondsbörse sind, sondern lediglich durch ein Mitglied ihre
Kauf- und Verkauf auf träge vollziehen lassen. Sie sind es, die überall
Kunden zu werben suchen, nicht nur in London und in der englischen
Provinz, sondern bis nach Frankreich, Deutschland usw. übergreifen,
das Kapitalistenpublikum durch Zirkulare, Reisende und Agenten
anlocken und so den breiten Absatzmarkt schaffen, auf dem die
Aufnahmefähigkeit der Londoner Stock-Exchange beruht.
Das englische Emissionswesen hat es mit Hilfe dieser beweglichen
Organisation verstanden, sich den Erfordernissen, besonders der
überseeischen Kapitalbeschaffung, auf das glänzendste anzupassen.
Es wird hierbei unterstützt durch das englische Aktienrecht, welches
der freien Betätigung keine engen Grenzen zieht und den Schutz
des Publikums lediglich in der Form weitgehender Publizität zu
gewährleisten sucht, aber nicht, wie das deutsche Aktienrecht, das
Emissionsgeschäft im Interesse des Kapitalisten durch gesetzliche
Vorschriften in weitgehender Weise einschränkt.
Wenn wir zusammenfassend die englische Kreditorganisation mit
derjenigen Deutschlands vergleichen, so ergeben sich eine Reihe
auffallender Unterschiede. Das Zentralinstitut, die Bank von Eng
land, ist infolge der veralteten Bestimmungen über die Notenausgabe
und der gegenüber den ungeheuren Verpflichtungen zu geringen
Barreserve nicht immer in der Lage, die als richtig erkannte Politik
gegenüber dem Widerstreben der großen, an Kapitalkraft ihr fast
ebenbürtigen Join Stock Banks durchzuführen. Die Depositenbanken