Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

init der Umschrift „Reichsschuldenverwaltung“ ent- 
haltenden Dienstsiegels in roter Farbe links neben den 
Unterschriften unserer Mitglieder, Die Ausfertigung 
der Ersatzurkunden für Schuldverschreibungen der 
Markanleihen des Deutschen Reichs erfolgt in gleicher 
Weise, jedoch mit der Maßgabe, daß das Dienstsiegel 
in schwarzer Farbe aufgedruckt wird. 
Nach 8 6 Abs. 1 der Reichsschuldenordnung sind die 
vorstehend bezeichneten Schuldurkunden nur gültig, 
wenn sie in dieser Weise ausgefertigt sind. 
Ferner bestimmen wir, daß Sechuldverschreibungen 
der Markanleihen des Reichs auch durch Ausstanzen 
nur eines kreisrunden Loches von wenigstens 8 mm 
Durchmesser entwertet werden. 
) 
Bekanntmachung vom 20. April 1926 (veröffent- 
licht in Nr. 104 des Reichsanzeigers vom 6. Mai 
1926). 
Auf Grund des 8 6 Abs. 2 der Reichsschuldenordnung 
‚om 13. Februar 1924 (RGBIl. I S. 95) bestimmen wir: 
Die Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen 
des Deutschen Reichs, die ein späteres Ausstellungs- 
datum als den 31. März 1926 tragen, werden aus- 
gefertigt durch Aufdruck unseres den Reichsadler 
mit der Umschrift „Reichsschuldenverwaltung“‘ ent- 
haltenden Dienstsiegels in roter Farbe über oder 
links neben den Unterschriften; 
die Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen 
ler Deutschen Reichspust werden ausgefertigt durch 
Aufdruck desselben Dienstsiegels in grüner Farbe 
rechts neben den Unterschriften; 
die zu den Sechuldverschreibungen und Schatz- 
anweisungen des Deutschen Reichs und der Deut- 
schen Reichspost gehörenden Zins- und Erneuerungs- 
3acheine werden ausgefertigt durch Eindrücken eines 
den Reichsadler mit der Umschrift „Reichsschulden- 
verwaltung“ enthaltenden Trockenstempels. 
Nach 8 6 Abs. 1 der Reichsschuldenordnung sind die 
vorstehend zu 1 bis 3 bezeichneten Schuldurkunden nur 
Yültig, wenn sie in dieser Weise ausgefertigt sind.
	        
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