Beschluß des Reichskabinetts vom 8. Mai 1926.
l. Auf Vorschlag des Reichskanzlers stimmt das Kabinett einer
Subventionierung des Erzbergbaues des Sieg-Lahn-Dill-Gebietes sowie
in Öberhessen grundsätzlich zu, vorbehaltlich einer Einigung der
Ressorts über die einzuschlagenden. Formen.
Das Preußische Staatsministerium hat unter dem 29. Mai 1926 zur
Sehebung der Notlage des Sieg-Lahn-Dill-Gebietes folgenden Beschluß
zefaßt:
„Preußen gewährt vom 1. Juni d. J. ab bis auf weiteres dem
Erzbergbau des Sieg-Lahn-Dill-Gebietes eine Absatzprämie bis
zu einer Höhe von 1 RM, je Tonne abgesetzten Erzes, durch deren
Zahlung in Verbindung mit den gleichhohen Beträgen durch das
Reich die Vorkriegsvergünstigungen für diese Gebiete wieder her-
gestellt werden sollen.
Das Ministerium für Handel und Gewerbe und das Finanz-
ministerium werden mit der Ausführung dieses Beschlusses be-
auftragt.‘“
Der Minister
für Handel und Gewerbe.
I. 5987/26.
Berlin W 9, den 3. Juli 1926.
Leinzigerstr. 2.
Betrifft: Hilfemaßnahmen für das Sieg-, Lahn- und Dill-Gebiet.
Als Hilfsmaßnahme für die vorstehend genannten Notstandsgebiete
haben das Reich und Preußen die Gewährung einer Absatzprämie von
je 1 RM. die Tonne des ab 1. Juni d. J. abgesetzten Eisenerzesi zwecks
Wiederherstellung der diesen Gebieten in der Vorkriegszeit gewährten
Vergünstigungen, und zwar zunächst auf 6 Monate beschlossen.
DP- Im Auftrage:
zez. Schantz. Beglaubigt gez. Pfeiffer.
Ministerialkanzleisekretär.
An das Preußische Oberbergamt in Bonn
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