Object: Die Rohstoffversorgung der deutschen eisenerzeugenden Industrie

Beschluß des Reichskabinetts vom 8. Mai 1926. 
l. Auf Vorschlag des Reichskanzlers stimmt das Kabinett einer 
Subventionierung des Erzbergbaues des Sieg-Lahn-Dill-Gebietes sowie 
in Öberhessen grundsätzlich zu, vorbehaltlich einer Einigung der 
Ressorts über die einzuschlagenden. Formen. 
Das Preußische Staatsministerium hat unter dem 29. Mai 1926 zur 
Sehebung der Notlage des Sieg-Lahn-Dill-Gebietes folgenden Beschluß 
zefaßt: 
„Preußen gewährt vom 1. Juni d. J. ab bis auf weiteres dem 
Erzbergbau des Sieg-Lahn-Dill-Gebietes eine Absatzprämie bis 
zu einer Höhe von 1 RM, je Tonne abgesetzten Erzes, durch deren 
Zahlung in Verbindung mit den gleichhohen Beträgen durch das 
Reich die Vorkriegsvergünstigungen für diese Gebiete wieder her- 
gestellt werden sollen. 
Das Ministerium für Handel und Gewerbe und das Finanz- 
ministerium werden mit der Ausführung dieses Beschlusses be- 
auftragt.‘“ 
Der Minister 
für Handel und Gewerbe. 
I. 5987/26. 
Berlin W 9, den 3. Juli 1926. 
Leinzigerstr. 2. 
Betrifft: Hilfemaßnahmen für das Sieg-, Lahn- und Dill-Gebiet. 
Als Hilfsmaßnahme für die vorstehend genannten Notstandsgebiete 
haben das Reich und Preußen die Gewährung einer Absatzprämie von 
je 1 RM. die Tonne des ab 1. Juni d. J. abgesetzten Eisenerzesi zwecks 
Wiederherstellung der diesen Gebieten in der Vorkriegszeit gewährten 
Vergünstigungen, und zwar zunächst auf 6 Monate beschlossen. 
DP- Im Auftrage: 
zez. Schantz. Beglaubigt gez. Pfeiffer. 
Ministerialkanzleisekretär. 
An das Preußische Oberbergamt in Bonn 
88
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.