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als Lebensaufgabe aufsaßt, hat man bei dem weiblichen Personal im Kans-
mannsstande geltend gemacht, „daß fast alle Handlungsdienerinnen ihre
schnell geschaffenen Stellungen nur als eine vorübergehende Erwerbsquelle
betrachten, aus der sie so lange zu schöpfen gedenken, bis ihnen die Mög
lichkeit geboten wird, sich zu verheiraten". (Kausm. Blätter 81 Nr. 13).
Die Nichtigkeit dieser Bemerkung muß im allgemeinen zugegeben werden,
wenngleich die Statistik gezeigt hat, daß ein nicht unbedeutender Prozentsatz
weiblicher Personen auch in höheren Altersklassen im Handelsgewerbe thätig
ist. Wenn daher für die einzelnen die Thätigkeit im Handelsgewerbe unr
eine vorübergehende ist, oder als solche gedacht wird, so ist doch keineswegs
die Gesamterscheinung der Frauenarbeit als eine vorübergehende aufzufassen.
Im Gegenteil, grade der fortwährende Nachschub weiblicher Personen, von
denen jede einzelne sich ihre Thätigkeit als nur vorübergehend denkt, macht
die Konkurrenz der Frauenarbeit so gefährlich. Gerade hierdurch wird den
Frauen im Handelsgewerbe die Möglichkeit genommen, sich in Vereinen zu
organisieren, ganz abgesehen davon, daß unsere gesellschaftlichen Zustände
eine derartige Organisation erschweren. Der Schlnßcffekt dieser Zwangs
lage ist eine große Gefügigkeit der Frauen gegen jedweden Lohndrnck, dessen
rücksichtslose Anwendung eine große Zahl gewisser Geschäftsleute für unbe
denklich halten. Die sittlichen Gefahren, welchen junge Mädchen in Hand-
lungsgeschäften ausgesetzt sind, seien hier übergangen.
Wenn daher die Verminderung der Konkurrenz der Frauenarbeit von
einer zu verlangenden Prüfung nicht erwartet werden darf, so scheint es
ebenso ausgeschlossen, die Verminderung der Frauenarbeit von einer höheren
Auffassung des kaufmännischen Berufs seitens der Geschäftsinhaber selbst
zu erhoffen. Auch hier bleibt als einziges durchgreifendes
Mittel das geschlossene Vorgehen kauf m ä n n i s ch e r Verei n e.
In engem Zusammenhange mit den Fragen der Konkurrenz der
Lehrlings- und der Frauenarbeit im kaufmännischen Gewerbe stehen die
Fragen des Arbeitslohnes, der Arbeitszeit und des Arbeits
vertrags.
Auch ans diesen Gebieten macht sich zunächst wieder der Mangel an
exaktem statistischen Material fühlbar. Bezüglich des Arbeitslohnes
dürfte es insbesondere nicht schwer fallen, gelegentlich der von verschiedenen
kaufmännischen Vereinen sehr intensiv betriebenen Stellenvermittelung ein
ausreichendes Material zu beschaffen und dasselbe in den Jahresberichten
weiteren Kreisen zugänglich zu machen. Einen gewissen Anhalt gewähren
die Veröffentlichungen von Vakanzen seitens des Hamburger Vereins für
Handlungscommis von 1858, des Frankfurters und einiger anderer Vereine in
den kaufmännischen Blättern. Das durchschnittliche Jahresgehalt der Cvmp-
toiristen gravitiert hiernach um M. 1500.—, wobei auf die Kenntnis der
doppelten Buchführung und auf gute Handschrift ein besonderes Gewicht gelegt
wird. Für Lageristen und Verkäufer ist das Gehalt etwas niedriger, es schwankt
zwischen Nt. 1000.— und Nt. 1400.— Korrespondenten werden gewöhn
lich gut bezahlt mit M. 2000—3000.—, indessen sind die Anforderungen,
welche an dieselben gestellt werden, besonders bezüglich der Sprachkennt-
nisse, oft unverhältnismäßig hohe, eine Erscheinung, die auch vielfach in