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durch möglichst genaue Belehrung der Massen vorzubeugen
suchen. Eine staatliche Controlirung der zwischen Unternehmer
und Auswanderer geschlossenen Verträge wäre auch erwünscht,
um einen Betrug von Seiten des Unternehmers zu vermeiden.
Die Vertragsfreiheit sollte jedoch nicht beeinträchtigt werden.
Jeder Staat sollte ferner durch allgemeine Aufklärung der
wirthschaftlichen Lage seiner verschiedenen Landestheile dahin
wirken, dass die eingewanderten sowohl wie die einheimischen
Capitalien und Arbeitskräfte sich zweckmässig vertheilen; denn,
mögen die Naturanlagen einer gegebenen Gegend auch noch
so glänzend sein, sie werden nie zur vollen Geltung kommen,
so lange einer jener Factoren bei dem Productionsprocesse nur
spärlich vertreten ist.
Schluss.
Kurz gefasst machen wir also die Erhaltung eine wirrth-
schaftlichen Harmonie von folgenden Hauptbedingungen ab
hängig:
1. Möglichst absolutes Privateigenthumsrecht.
2. Vollständige Handels- und Gewerbefreiheit.
3. Verbesserung der nationalen und internationalen Ver
kehrs- und Transport-Anstalten.
4. Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Siche
rung des Kechtszustandes.
5. Parcellirung des Grundbesitzes.
6. Zweckmässige Erziehung und Organisation der unver
mögenden Classen.
7. Allgemeine volkswirthschaftliche Aufklärung.
8. Abschaffung aller internationalen Schranken.
Je mehr wir diese Gedanken verwirklichen, desto näher
werden wir einer wirthschaftlichen Harmonie sein, desto sel
tener wird ein socialer Uebelstand auftreten. Es wird jedoch
einer consequenten Durchführung dieser Principien während
einer langen Reihe von Jahren bedürfen, um einen wirklich