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werden dürften, daß ein wesentlicher Überpreis kaum auf die Dauer möglich sein wird. Damit
müßte aber auch der Motorsprit zum kalorischen Preise des Benzins und nicht mehr zum Preise
des Benzols verkauft werden, d. h. der wahrscheinliche Preis, mit dem Motorsprit gegenüber dem
Kohlebenzin konkurrenzfähig bliebe, wäre etwa 17 Pf. pro Liter. Ein subyentionsloser Absatz
von Motorsprit in Deutschland ist demnach ausgeschlossen. Die Subvention würde die außerordentliche
Höhe von 75 bis 175%, vom Verkaufspreis des Motorsprits betragen müssen.
Allgemein wirtschaftlich ist zu erwägen, daß der Rohstoff Kohle in Deutschland unbegrenzt
zur Verfügung steht und die Entwicklung der Kohleverflüssigungsindustrie aus handels- und
jozialpolitischen Gründen bei der herrschenden Arbeitslosigkeit von großer Wichtigkeit ist. Die
Aufwendung hoher Subventionssummen, um einen seiner chemischen Zusammensetzung nach zu
Nährzwecken geeigneten Rohstoff, die Kohlehydrate, zur Erzeugung mechanischer Energie heranzuziehen,
dürfte insofern bedenklich sein, als Deutschland auch ohne Inanspruchnahme sehr
bedeutender Subventionsmittel, die letzten Endes vom Reich getragen werden müssen, seinen
Bedarf an flüssigen Brennstoffen wird im Inlande decken können, während es immer noch einen
zroßen Einfuhrbedarf an Futter- und Nahrungsmitteln aufweist. Die frühere Anschauung, daß
Motorsprit auch unter Opfern an Reichsmitteln. an den Markt gebracht werden müßte, um durch
Verringerung des Benzinimports die Handelsbilanz zu stützen, ist heute nicht mehr berechtigt,
weil Benzin aus Kohle den deutschen Markt in Zukunft wird versorgen können, und zwar ohne
Aufwendung von Reichsmitteln, in freier Konkurrenz. Aus dieser Erwägung ergibt sich, daß es
2eute nicht mehr vertretbar ist, ein wertvolles Kohlehydrat in Motortreibstoff zu verwandeln, der
aus der in reichster Menge verfügbaren Kohle gewonnen werden kann, während Kohlehydrat selbst
ın außerordentlich großer Menge importiert wird.
Möglicherweise könnten die Subventionen, die heute dem Motorsprit zugedacht sind, für die
Landwirtschaft in volkswirtschaftlich viel günstigerer Weise verwandt werden, wenn man die
Kohlehydrate der Kartoffel durch andere Prozesse als Alkoholgärung, z. B. zur Mineralhefe-°rzeugung,
Kartoffeltrocknung usw. benutzen würde und auf diesem Wege der Futtermittelwirtschaft
inländisches Eiweiß zuführen würde.
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Zu Frage 1.
Der Beurteilung der Aussichten des Spiritus (Branntwein) als Treibmittel für Motoren muß
äne Betrachtung darüber vorausgehen, in welcher Form derselbe zu verwenden ist.
In dem in den Mitteilungen des Instituts für Kraftfahrwesen an der Sächsischen Technischen
Hochschule, Dresden (IV. Sammelband, Berlin 1927, Verlag von Klasing & Co., G.m.b.H., Linkstraße
38), veröffentlichten Bericht über meine Versuche mit spiritus- und alkoholhaltigen Motor-<raftstoffen
habe ich auf Seite 24 als Spiritus alle wasserhaltigen Branntweinprodukte und als
Alkohol alle wasserfreien Branntweinprodukte bezeichnet. Diese Unterscheidung war notwendig,
weil der Wassergehalt den Motorbetrieb entscheidend beeinflußt, und zwar in der Richtung, daß
ich der Spiritus wieder abscheidet, wenn er mit manchen anderen Motorkraftstoffen, z. B. Benzin,
vermischt wurde. Andererseits kann wasserhaltiger Spiritus aber auch — wie das andere wasser.
2altige Kraftstoffe ebenfalls tun — Anlaß zum Verrosten oder zu sonstigem Angriff der Aufbewahrungsbehälter
geben, wenn diese nicht mit einem Schutzmittel (Zinn) überzogen sind, das
lie Rostbildung oder die sonstige Korrosion der Behälterwandungen wirksam zu verhindern vermag.
Über diese Dinge habe ich in meinem Aufsatz „Die Kraftstoffbehälter der Kraftfahrzeuge und die
zu ihrer Herstellung geeigneten Werkstoffe“ (s, Seite 26 des III. Sammelbandes und Seite 45 des
VI. Sammelbandes der Mitteilungen des Instituts für Kraftfahrwesen) berichtet.
Alkohol (Alcohol absolutus) besitzt diese Nachteile nicht und er läßt sich, wie ich auf
Seite 71 des IV. Sammelbandes der Mitteilungen des Instituts für Kraftfahrwesen dargelegt habe,
mit allen anderen Kraftstoffen, und zwar auch Benzin, in jedem Verhältnis mischen, ohne daß die
Gefahr der Entmischung ‚selbst bei niedrigen Temperaturen eintritt. Diese Eigenschaft bedeutet
an sich schon eine außerordentliche Überlegenheit des Alkohols gegenüber dem Spiritus und sie
>rmöglicht, daß Alkokol mit jedem anderen brennbaren Stoffe und insbesondere mit den leicht
‘lüchtigen, gut zündenden und rasch verbrennenden Benzinen vergällt zu werden vermag, so daß
zein anderes unter Umständen für die Benutzung im Motor schädliches Vergällungsmittel zur
Verwendung zu gelangen braucht.
Früher stand der Verwendung von Alkohol der hohe Preis der Alkoholbereitung entgegen.
Heute sind aber billige Alkoholbereitungsverfahren bekannt, bei deren Anwendung sich gezeigt hat,
laß der Preis des Alkohols nur geringfügig höher ist als der Weingeistpreis des wasserhaltigen
Spiritus. In preislicher Beziehung bestehen daher keinerlei Bedenken, an Stelle von Spiritus den
liesem überlegenen Alkohol zu verwenden, ohne daß damit gesagt sein soll, daß Spiritus nicht
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