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-|)e zu ernennen. Nach Möglichkeit sollen bei der Bildung
l7-»n öffentlichen Organisationen herangezogen werden, also feie
j d Gewerbekamnier, die Innungen, die Gehilfenausschüsse
genossenschasten. Aufgabe der Kommission ist die rechts-
> Regelung der Mindestlöhne für Heimarbeiter und Werk-
«j: der Stückmeister und der Mindestpreise für die von den
1 i ihren Auftraggebern zu liefernden Waren. Die Landes-
^-Ze Beschlüsse zu genehmigen. Zur Gültigkeit der Beschlüsse
h, daß sie in den in Betracht kommenden Abteilungen
rittel-Majorität gefaßt werden. Ferner lieg,.» den Heim-
ssionen cinigungsamtliche Funktionen ob. Die Verhand-
n Einigungsamt ist auf Antrag der Beteiligten einzuleiten,
ie politische Landesbehörde oder der zuständige Gewerbe-
m Interesse der Verhinderung oder Beilegung eines Streiks
Aussperrung verlangen. Gelingt die gütliche Beilegung
i die Kommission einen Schiedsspruch fällen, der veröffent-
>er keine bindende Kraft erlangt. Vorgesehen ist verstärkte
r Tarifverträgen; vorbehalllich entgegenstehender Abmachun-
eien sollen sie als Grundlage eines jeden individuellen Ar
gelten, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer der Ver
ben Parteien angehören. Beim Bestände eines Kollektiv-
; n die Satzungen der .Heimarbeiterkommission nur dann An
finden, wenn die Parteien die Arbeitsverhältnisse in einer
»weichenden Weise regeln. Wird während der Gülügkeits-
| atzungen ein Tarifvertrag geschlossen, so verlieren die Sat-
liechtsverbindlichkeit insoweit, als die Arbestsverhältnisse von
im Einzelfall gemäß dem Kollektivvertrag geregelt werden
1 Entwurf hat der ständige Arbeitsbeirat in einer Reihe von
sich auf die Regelung der Lohnfrage beziehen, erheblich ab
wurde zunächst die Zwoidrittelmajorität bemängelt. Man
lß, wenn eine Lohnsatzung an die Zustimmung von zwei
-Delegierten in jeder Gruppe geknüpft ist, sie einfach nie
E nen werde. Wenn auch eine Ilebereinkunft der Parteien
wen Festsetzung der Löhne vorzuziehen sei, so lasse sich
rung um so leichter Herstellen, wenn sich die Parteien stets
ilten müßten, daß im Falle einer Nichteinigung der Spruch
die Entscheidung über die Lohnhöhe bringen werde. Um
ren örtlichen Entscheidungen ans eine gewisse einheitliche
im Kriege. 11
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