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-|)e zu ernennen. Nach Möglichkeit sollen bei der Bildung 
l7-»n öffentlichen Organisationen herangezogen werden, also feie 
j d Gewerbekamnier, die Innungen, die Gehilfenausschüsse 
genossenschasten. Aufgabe der Kommission ist die rechts- 
> Regelung der Mindestlöhne für Heimarbeiter und Werk- 
«j: der Stückmeister und der Mindestpreise für die von den 
1 i ihren Auftraggebern zu liefernden Waren. Die Landes- 
^-Ze Beschlüsse zu genehmigen. Zur Gültigkeit der Beschlüsse 
h, daß sie in den in Betracht kommenden Abteilungen 
rittel-Majorität gefaßt werden. Ferner lieg,.» den Heim- 
ssionen cinigungsamtliche Funktionen ob. Die Verhand- 
n Einigungsamt ist auf Antrag der Beteiligten einzuleiten, 
ie politische Landesbehörde oder der zuständige Gewerbe- 
m Interesse der Verhinderung oder Beilegung eines Streiks 
Aussperrung verlangen. Gelingt die gütliche Beilegung 
i die Kommission einen Schiedsspruch fällen, der veröffent- 
>er keine bindende Kraft erlangt. Vorgesehen ist verstärkte 
r Tarifverträgen; vorbehalllich entgegenstehender Abmachun- 
eien sollen sie als Grundlage eines jeden individuellen Ar 
gelten, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer der Ver 
ben Parteien angehören. Beim Bestände eines Kollektiv- 
; n die Satzungen der .Heimarbeiterkommission nur dann An 
finden, wenn die Parteien die Arbeitsverhältnisse in einer 
»weichenden Weise regeln. Wird während der Gülügkeits- 
| atzungen ein Tarifvertrag geschlossen, so verlieren die Sat- 
liechtsverbindlichkeit insoweit, als die Arbestsverhältnisse von 
im Einzelfall gemäß dem Kollektivvertrag geregelt werden 
1 Entwurf hat der ständige Arbeitsbeirat in einer Reihe von 
sich auf die Regelung der Lohnfrage beziehen, erheblich ab 
wurde zunächst die Zwoidrittelmajorität bemängelt. Man 
lß, wenn eine Lohnsatzung an die Zustimmung von zwei 
-Delegierten in jeder Gruppe geknüpft ist, sie einfach nie 
E nen werde. Wenn auch eine Ilebereinkunft der Parteien 
wen Festsetzung der Löhne vorzuziehen sei, so lasse sich 
rung um so leichter Herstellen, wenn sich die Parteien stets 
ilten müßten, daß im Falle einer Nichteinigung der Spruch 
die Entscheidung über die Lohnhöhe bringen werde. Um 
ren örtlichen Entscheidungen ans eine gewisse einheitliche 
im Kriege. 11 
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